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Sonderausgabe: SHB AG / FIHM AG ist insolvent / 30.000 Anleger sind mit EUR 1,8 Mrd. betroffen / Vorläufiger Höhepunkt des S&K-Betrugs

Geschrieben am 27-02-2013

Hamburg/München/Ascheim (ots) - Die Mutter der SHB Fonds, die FIHM
Fonds und Immobilien Holding AG (FIHM AG, früher SHB AG), ist
zahlungsunfähig. Der Vorstand hat am vergangenen Freitag die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Münchener
Finanzdienstleisters beim Amtsgericht München beantragt.

Die FIHM AG, ein großer bayrischer Immobilienspezialist, hat seit
2001 sechs Immobilienfonds, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co.
BusinessPark Stuttgart KG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co.
Carre Göttingen KG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co.
Erlenhofpark München-Unterhaching KG am Markt platziert und über die
SHB Innovative Fondskonzepte GmbH wurden die SHB Innovative
Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG, die SHB Innovative
Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte München und Fürstenfeldbruck KG und
die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG
emittiert und bei 30.000 Anlegern EUR 1,8 Mrd. eingesammelt. Die
Anleger konnten sich über mehrere Varianten an den SHB Fonds
beteiligen und Kleinanleger, die kein Geld hatten, wurden für die
hochriskanten Investments mit Ratensparverträge gelockt und sollten
den Beteiligungskaufpreis nach und nach abzahlen. Über viele Jahre.
Der auf das Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte Hamburger GRÖPPER
KÖPKE Rechtsanwalt Matthis Gröpper sieht einen Zusammenhang zum S&K
Betrug:"Die S&K hatte sich vor kurzem über die S&K-Tochter in die
SHB-Mutter, die FIHM AG, eingekauft. Sie hält 86% der Stimmrechte."
Die SHB Fonds standen von Anfang an in der Kritik. Die auf das Bank-
und Kapitalmarkt spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE
Anlegeranwälte vertreten seit 2007 die erste und mit über 600 SHB
Betroffenen mit Abstand größte Interessengemeinschaft und meinen:
"Wir haben schon den ersten SHB Fonds BusinessPark Stuttgart für ein
Schneeballsystem gehalten. Das Zinsversprechen für die Anleger, die
die Einlage ad hoc eingezahlt haben, wurde ein gutes Stück weit aus
den Zahlungen der Ratensparer erfüllt; der Fonds hat nämlich am
Anfang nichts verdient. Und hätte die Zinsen sonst nicht zahlen
können."

Und dann drohte dem Fonds BusinessPark Stuttgart auch noch die
Rückabwicklung. Die hatten Kunden mit dem Versprechen geworben, dass
zu einem bestimmten Zeitpunkt die Hälfte der Einlage zurückbekommen.
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper sagt: "Die
Finanzdienstleistungsaufsicht hielt das für ein erlaubnispflichtiges
Einlagengeschäft und drohte mit dem Verbot. Der Fonds hat das durch
die nachträgliche Veränderung der Vertragsbedingungen gerade noch
abwenden können. Und das Schlimmste: Viele SHB Anleger wurden bis
heute nicht darüber aufgeklärt, dass die Garantie nicht mehr gilt.
Denen droht ein böses Erwachen."

Der SHB Fonds Carre Göttingen versucht bis heute verzweifelt, die
Fondsimmobilie, ein Göttinger Einkaufszentrum zu verkaufen. Die
finanzierenden Banken haben bis jetzt stillgehalten und von der
Verwertung der Immobilie abgesehen. Obwohl der Fonds nach der
Einschätzung der GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwältin Nikola Schwadtke
praktisch pleite ist: "Die Anleger werden unseres Erachtens, Verkauf
ja oder nein, nichts von Ihrem Geld wiedersehen. Denn selbst wenn die
Immobilie verkauft wird, wird der Verkaufserlös vor allem für die
Tilgung der Verbindlichkeiten bei der Objektfinanziererin verwendet.
Und ob danach noch etwas für die Anleger übrig bleibt, steht in den
Sternen.

Und dann war die SHB auch noch so dreist, eine hochriskante
Beteiligung an einem geschlossenen Fonds als "Altersvorsorgefonds" zu
bezeichnen und zu behaupten, dass sich das Investment für die
Altersvorsorge eignet. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper:
"Das ist schreiend falsch. Investments für die Altersvorsorge müssen
sicher sein; die Anleger dürfen nichts verlieren."

Und das bestätigten Münchener Richter. Sie sprachen der von der
geschäftsführenden GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves
Sequeira vertretenen SHB Betroffenen Schadensersatz zu. Der Berater
habe bei der Vermittlung der Beteiligung an dem Altersvorsorgefonds
nicht klargestellt, dass sich das Anlageprodukt wegen der
Verlustrisiken nicht für die Altersvorsorge eignet."



Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt
Matthias Gröpper
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Große Elbstraße 59-63
22767 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax 040/3808941-29
kanzlei@bankrecht24.de
www.bankrecht24.de
www.sg-fuer-shb-anleger.de
www.sg-sk-sachwerte-anleger.de


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