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Wann der Betriebsarzt helfen kann / Rundum gesund bei der Arbeit

Geschrieben am 25-02-2013

Hamburg (ots) - Grippeschutzimpfung - ja oder nein? Wie geht man
mit dem Arbeitsstress am besten um? Wie kann ein Unternehmer einem
Beschäftigten bei Suchtproblemen helfen? All diese Fragen fallen wie
die arbeitsmedizinische Vorsorge in das umfangreiche Aufgabengebiet
eines Betriebsarztes. Ob fest angestellt oder regelmäßig für einige
Stunden als externer Ansprechpartner - jedes Unternehmen muss für
eine ausreichende Grundbetreuung durch einen Betriebsarzt sorgen. Die
wichtigste Aufgabe des Betriebsarztes ist dabei die Verhütung von
Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Er unterstützt
damit den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für
den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten.

Das Gesundheitsbewusstsein der Beschäftigten sprechen
Betriebsärzte mit betrieblichen Gesundheitsaktionen an. "Nicht selten
initiieren die Betriebsärzte Vorsorgeprogramme und Gesundheitstage",
schildert Dr. Jens Petersen von der gesetzlichen Unfallversicherung
VBG. "Zum Beispiel können Betriebsärzte Impfaktionen für die
Mitarbeiter anbieten oder Beratungstage zu gesunder Ernährung
veranstalten."

Der Betriebsarzt bietet außerdem Leistungen zur aktiven
Gesundheitsförderung an. Er ist Ansprechperson für die ergonomische
Ausstattung des Arbeitsplatzes und die Entwicklung eines
betrieblichen Gesundheitsmanagements. Darüber hinaus kann er als
Vermittler zwischen Beschäftigten und dem Arbeitgeber bei Konflikten
und Suchterkrankungen dienen. Genau wie jeder andere Arzt unterliegt
auch der Betriebsarzt dabei der ärztlichen Schweigepflicht. Was
Beschäftigte mit dem Arzt besprechen, bleibt geheim.

Weitere Informationen finden Interessierte unter
www.vbg.de/downloads (Suchwort: Betriebsarzt. Genaue Informationen zu
den Einsatzzeiten sind unter dem Stichwort Vorschrift 2 zu finden).

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit rund 34 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur
VBG zählen über eine Million Unternehmen aus mehr als 100 Branchen -
vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen: www.vbg.de



Pressekontakt:
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
VBG - Ihre gesetzliche Unfallversicherung
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Tel.: 040 5146-2525
Fax: 040 5146-2255
E-Mail: daniela.dalhoff@vbg.de


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