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TÜV Rheinland: Rauchmelder verschaffen rettenden Vorsprung / NRW-Gesetz zur Rauchmelderpflicht verabschiedet / Zwei Drittel der Haushalte müssen nachrüsten / Tipps zur Installation

Geschrieben am 20-02-2013

Köln (ots) - Mit Nordrhein-Westfalen soll Anfang April 2013 im
zwölften Bundesland die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume im
Baurecht verankert werden. Eigentümer müssen künftig alle Wohnungen
in Neubauten mit den Geräten ausstatten. Für Bestandswohnungen wird
es in NRW voraussichtlich eine Übergangsfrist bis Ende 2016 geben.
Für den Einbau der Warngeräte ist der Eigentümer verantwortlich. Die
Betriebsbereitschaft ist durch den Mieter zu gewährleisten.

Die meisten Brandopfer sterben bei nächtlichen Bränden, fast alle
aufgrund einer Rauchgasvergiftung. Der Grund: Im Schlaf funktioniert
der Geruchssinn nicht, Brandgeruch wird daher nicht wahrgenommen.
"Rund 500 Menschen fallen in Deutschland pro Jahr einem Brand zum
Opfer. Der Alarm eines Rauchmelders hätte einige rechtzeitig wecken
können. Denn wer giftigen Brandrauch im Schlaf einatmet, wird meist
bewusstlos und erstickt", so Michael Jörn, Sachverständiger für
vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland.

Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht basieren in den Ländern auf der
Anwendungsnorm DIN 14676. Danach müssen in Wohnungen die Schlafräume
und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchmelder haben. Für
einen normalen Haushalt fallen rund 100 Euro zur Anschaffung der
Geräte an. Käufer sollten auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und
die Angabe 'EN 14604' achten.

Wichtig: Rauchmelder können nur schützen, wenn sie richtig
installiert wurden. Sie gehören an die Zimmerdecke, am besten in die
Raummitte oder einen halben Meter von der Wand entfernt. Auch sollten
die Geräte nicht in der Nähe von starker Zugluft, an Luftschächten
und Klimaanlagen installiert werden. An Dachschrägen sollte ein
Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes
waagerecht montiert sein.

Inzwischen sind Rauchmelder für spezielle Personengruppen wie
Gehörlose entwickelt worden. Sie warnen über einen optischen Alarm.
Geräte für Kinder können von der Bezugsperson besprochen werden.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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