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Verbrauchertipps: Was tun bei Schlaglochschäden am Auto?

Geschrieben am 12-02-2013

Berlin (ots) - Wenn der Winter endet und der Schnee geschmolzen
ist, wird erst das ganze Ausmaß sichtbar: Viele Straßen gleichen
einem "Schweizer Käse". Schlaglöcher, wohin das Auge blickt. Da wird
die Autofahrt schnell zum gefährlichen Slalom. Viele Autofahrer
fragen sich jetzt: Wer zahlt eigentlich meine Schäden, wenn ich in
ein Schlagloch fahre? Was muss ich tun, wenn mein Auto durch ein
Schlagloch beschädigt wurde? Und wie kann ich mich gegen Schäden
versichern?

Was muss ich tun, wenn ich in ein Schlagloch gefahren bin?

Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie wichtige Beweise
fotografieren: sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch das Schlagloch
und die Verkehrsbeschilderung vor Ort. Städte und Kommunen sind zwar
verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, aber oft
müssen Sie dennoch beweisen, dass Sie vor dem Loch im Boden nicht
gewarnt worden sind. Auch Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer
sowie ein Hinzurufen der Polizei können hilfreich sein.

Wer zahlt die Reparatur, wenn ich mit meinem Fahrzeug in ein
Schlagloch gefahren bin?

Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch ein
Schlagloch am Auto entstehen kann. Allerdings sollten Autobesitzer
jetzt trotzdem besonders umsichtig fahren: Gemäß der
Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrer sein Fahrverhalten den
Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen. Nicht
jedes Schlagloch wird zur Gefahr: Denn Autos sind recht robuste
Vehikel, so schnell gehen Sie nicht entzwei. Die Erfahrung der
Versicherer zeigt: Der Zusammenstoß mit anderen Autos aufgrund von
Glatteis kommt deutlich häufiger vor. Auch hier übernimmt die
Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto. Das Verkehrsopfer
erhält die Reparaturkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des
Verursachers.

Zahlen Stadt oder Kommune meine Schäden?

Ja und Nein. Zum einen hängt es am konkreten Fall, zum anderen
gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu. So sprach im Jahr
2006 das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin einen
Schlaglochschaden in Höhe von 403,63 Euro zu. Sie konnte der Stadt
Suhl Mängel bei der Absi-cherung von Fahrbahnschäden nachweisen. In
anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden
abgelehnt. Tenor hier: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen,
ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden
vermieden werden.

Welche Versicherungen helfen bei Schäden durch Schlaglöcher?

Um im Falle des Falles richtig abgesichert zu sein und Ihr Recht
auch ein-fordern zu können, sind eine Vollkaskoversicherung für Ihr
Auto sowie eine Rechtsschutzversicherung für gerichtliche
Auseinandersetzungen empfehlenswert.

Weitere Informationen auf www.gdv.de.

Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gdv_de



Pressekontakt:
Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 19
Mail: k.rueter@gdv.de
Internet: www.gdv.de
Twitter: www.twitter.com/gdv_de


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