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BVPA begrüßt Aufstellen erster Vergütungsregeln für freie Fotojournalisten, verneint aber Anwendbarkeit für Bildagenturen und kritisiert die niedrigen Vergütungssätze

Geschrieben am 07-02-2013

Berlin (ots) - Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen und
Bildarchive eV. (BVPA) begrüßt die Aufstellung erster
Vergütungsregeln für freie Fotojournalisten. Der Verband stellt
jedoch klar, dass diese ausschließlich auf die freien
Fotojournalisten, die ihre Bilder den Zeitungsverlagen direkt
anbieten, zur Anwendung kommen. Der Geschäftsführer des BVPA,
Alexander Koch, äußert hierzu, dass die aufgestellten
Vergütungsregeln nur von den Vertretern der freiberuflichen
Fotografen und der Verlage verhandelt worden seien und die
Bildagenturen als gewerbliche Bildanbieter nicht den freiberuflichen
Fotografen zugeordnet werden könnten. Auch die nun für die freien
Fotografen aufgestellten Vergütungssätze kann der BVPA nur als
Ausverkauf der Leistungen der freien Fotojournalisten werten. Die
bereits im Rahmen des § 12a TVG für arbeitnehmerähnliche Fotografen
vereinbarten Mindesthonorare seien schon erschreckend niedrig genug.
Weil die freien Fotografen in der Regel in niedriger Stückzahl
veräußerten, hätten die einzelnen Vergütungssätze richtigerweise
höher ausfallen müssen.

Über den BVPA:

Der Bundesverband der Pressebild-Agenturen ist die
Interessenvertretung aller Bildmedienagenturen und ihrer
Dienstleister. Er ist die wichtigste Instanz für alle Fragen rund um
visuelle Inhalte. Der BVPA informiert, berät und bietet Netzwerke. Er
agiert als Interessenvertreter sowie als Dienstleister für seine
Mitglieder. http://www.bvpa.org



Pressekontakt:
Alexander Koch, 030-3249917, info@bvpa.org


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