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Helm auf bei Skifreizeiten - So vermeiden Schüler schwere Verletzungen (AUDIO)

Geschrieben am 29-01-2013

Berlin (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Abfahrt, Langlauf oder Snowboarden: Viele Schüler sind gerade mit
ihren Sportlehrern auf Klassenfahrt in den Wintersportgebieten. Doch
immer wenn es in solchen Schulskisportkursen darum geht, Theorie in
die Praxis umzusetzen, kann natürlich auch mal was schieflaufen.
Schließlich ist ja nicht jeder gleich so gut wie die deutschen
Skistars Maria Höfl-Riesch und Christian Neureuther. Von denen kann
man sich aber eins auf jeden Fall schon mal abgucken: Die beiden sind
immer mit Helm unterwegs. Oliver Heinze berichtet.

Sprecher: Helm auf dem Kopf ist für jeden Schüler allererste
Pflicht auf der Skipiste, sagt Katja Sesslen, Pädagogin in der
Abteilung Bildungswesen der Kommunalen Unfallversicherung Bayern.

O-Ton 1 (Katja Sesslen, 0:16 Min.): "Helme können Unfälle zwar
nicht verhindern, aber immerhin die Schwere der Verletzungen. Zehn
bis 15 Prozent aller Fälle sind nämlich Kopfverletzungen nach einem
Zusammenstoß. Zum Beispiel mit einem anderen Skiläufer. Oder nach
einem Sturz auf einer harten Piste - und davor ist man mit einem Helm
natürlich besser geschützt."

Sprecher: Und das ist nicht nur einfach daher gesagt, sondern
erwiesen.

O-Ton 2 (Katja Sesslen, 0:13 Min.): "Dazu gibt's Untersuchungen,
nach denen Helmträger beim Unfall zwischen 50 bis 60 Prozent weniger
Gehirnerschütterungen erleiden als Skifahrer ohne Helm. Und deshalb
gibt's in Österreich und Italien ja auch schon eine Helmpflicht für
Kinder und Jugendliche."

Sprecher: Weil die das aber meistens total uncool finden, lassen
die sich zum Schulskisport oft ohne Helm blicken.

O-Ton 3 (Katja Sesslen, 0:11 Min.): "Darum sollten Lehrer gerade
schon vor dem Skikurs deutlich machen, dass für jeden Schüler
Helmpflicht besteht. Und natürlich sollten die Lehrer auf der Piste
als gutes Vorbild vorangehen und selber einen Helm aufsetzen."

Sprecher: Damit der bei einem Unfall auch richtig schützt...

O-Ton 4 (Katja Sesslen, 0:17 Min.): "...ist nicht die Farbe
entscheidend, sondern der Helm sollte die DIN Norm EN 1077 'Helme für
alpine Skiläufer und für Snowboarder' erfüllen. Und außerdem ist
extrem wichtig: Der Helm muss passen. Er sollte deshalb unbedingt
ausprobiert werden, bevor es auf die Piste geht, und zwar mit der
Skibrille."

Sprecher: Und falls trotz Helm doch mal was passiert, ist das aber
auch kein Beinbruch, denn...

O-Ton 5 (Katja Sesslen, 0:14 Min.): "Die Schüler sind über die
gesetzliche Unfallversicherung versichert - und zwar bei Verletzungen
im Skikurs, bei Schulveranstaltungen. Also wenn jemand zum Beispiel
eine Gehirnerschütterung hat oder einen Bruch und ins Krankenhaus
muss, dann übernehmen wir die Kosten für die Behandlung."

Abmoderationsvorschlag:

Kaputte Kleidung oder Skier sind allerdings nicht mit versichert.
Weitere Informationen dazu finden Eltern, Lehrer und Schüler auf den
Webseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter
www.dguv.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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