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Brandschutz sichert deutsche Diskothekenbesucher / Experten erläutern Vorschriften in Deutschland: Strenge Auflagen an Pyrotechnik

Geschrieben am 28-01-2013

Berlin (ots) - Nach dem tragischen Brand in einer brasilianischen
Diskothek mit mehr als 230 Toten weisen Hartmut Ziebs, Vizepräsident
des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), und Jochen Stein,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund), auf die Sicherheit in
Versammlungsstätten in Deutschland hin: "Wenn alle Vorschriften
eingehalten werden, kann ein solches Unglück hier nicht eintreten."

So ist beispielsweise die Verwendung von Pyrotechnik, die in Santa
Maria möglicherweise brandauslösend war, in Deutschland prinzipiell
nicht gestattet oder nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt: "Jedes
Detail, vom funkensprühenden Spezialeffekt bis zur flammenden Fackel,
muss genauestens mit der jeweiligen Brandschutzdienststelle
abgestimmt sein", erläutert Stein: "Die Verwendung pyrotechnischer
Gegenstände muss durch eine nach Sprengstoffrecht geeignete Person
überwacht werden."

Zudem stellt der Vorbeugende Brandschutz weitere Voraussetzungen
an die Räumlichkeiten: "Die Dekoration darf nur schwer entflammbar -
dies erschwert die Brandausbreitung erheblich", erklärt Ziebs. Auch
die Flucht- und Rettungswege sind klar definiert:

- Es müssen immer zwei Rettungswege in möglichst entgegengesetzte
Richtung vorhanden sein.
- Die Breite der Rettungswege ist an die Besucherzahl anzupassen
(1,20 Meter pro 200 Personen; bei 2.000 Personen also insgesamt
12 Meter)
- Die Länge der Rettungswege darf grundsätzlich 30 Meter nicht
überschreiten.
- Dekoration in Treppenräumen darf nicht brennbar sein (bei
installierten Löschanlagen auch normal entflammbar).

"Es ist besonders wichtig, dass alle Vorschriften auch eingehalten
werden. Dies gilt vor allem auch für die Betriebsvorschriften, die
der Betreiber einzuhalten hat - hierzu erfolgen regelmäßig Kontrollen
durch Bauaufsichten und Feuerwehren", berichten die Experten. Die
Regelungen gelten verbindlich für Discotheken ab 200 Besucherplätzen.
AGBF-Vorsitzender Stein und DFV-Vizepräsident Ziebs appellieren auch
an die Aufmerksamkeit der Discothekenbesucher: "Achten Sie darauf,
dass Notausgänge nicht versperrt sind und versuchen Sie, sich die
Lage des nächsten Rettungsweges einzuprägen!"



Pressekontakt:
Deutscher Feuerwehrverband e. V. (DFV)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Silvia Darmstädter
Telefon: 030-28 88 48 823
Fax: 030-28 88 48 809
darmstaedter@dfv.org


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