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BLL: Portal Lebensmittelklarheit.de: Lebensmittelwirtschaft bereit für Diskussion - aber nicht anhand konkreter Marken

Geschrieben am 24-01-2013

Berlin (ots) - Anlässlich der Diskussion um die Auswertung des
Portals Lebensmittelklarheit.de stellt der Bund für Lebensmittelrecht
und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) klar, dass die
Lebensmittelwirtschaft von Anfang an das Ziel des Portals, die
Förderung eines fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen
Verbrauchern und Wirtschaft, unterstützt hat. Befürwortet wird
außerdem eine sachliche, objektive Erläuterung der geltenden
Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben einschließlich aktueller
Fragestellungen im Informationsteil. "Die Lebensmittelwirtschaft
verweigert sich nicht einer Diskussion über kennzeichnungspolitische
Fragestellungen, diese kann und darf aber nicht am Beispiel einzelner
Marken oder Produkte erfolgen, die dem geltenden Recht entsprechen",
betont BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. Es ist nicht
akzeptabel, dass einzelne Marken als Exempel vorgeführt und im
Wettbewerb beschädigt werden, nur um eine kennzeichnungspolitische
Diskussion auszulösen.

Bei Lebensmittelklarheit.de muss juristisch zwischen Täuschung und
Enttäuschung unterschieden werden. Wer täuscht, handelt illegal. Im
Portal geht es aber um eine enttäuschte Erwartung individueller
Verbrauchervorstellungen trotz einer rechtmäßigen Produktaufmachung.
Wenn sich ein Unternehmen an die vom Gesetzgeber geschaffenen
rechtlichen Spielregeln hält, darf ihm nicht auf einem staatlich
geförderten Portal der Vorwurf einer unlauteren Täuschungshandlung
gemacht werden. Genau dieses wird aber vom Portal suggeriert.
Selbstverständlich können enttäuschte Verbrauchererwartungen auch zu
einer freiwilligen Änderung der Produktaufmachung durch den Anbieter
führen. Dies obliegt aber der individuellen Entscheidung des
Unternehmens. "Hersteller wollen ihre Produkte verkaufen. Deshalb ist
es Grundlage unternehmerischen Handelns auf Kritik und Wünsche der
Kunden zu reagieren", stellt der BLL-Hauptgeschäftsführer klar. Die
große Mehrheit der Verbraucher sucht ohnehin den direkten Dialog mit
der Lebensmittelwirtschaft. Die Unternehmen nutzen tagtäglich
zahlreiche Informationskanäle wie Telefon-Hotlines, Internetseiten,
persönliche Kundenkontakte, Tage der offenen Tür und Social Media zur
intensiven Kundeninformation und zum direkten Austausch mit dem
Kunden.

Generell ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der
Europäischen Union bereits einheitlich in einer Vielzahl von
Vorschriften geregelt. Im letzten Jahr wurde eine lange diskutierte
Reform des europäischen Kennzeichnungsrechts abgeschlossen. Es gibt
aussagekräftige Pflichtkennzeichnungselemente wie die Zutatenliste,
die Verkehrsbezeichnung oder das Mindesthaltbarkeitsdatum, die die
wichtigsten Informationen zu einem Produkt liefern. "Gerade deshalb
ist die Lebensmittelwirtschaft bereit, den vom Verbraucherzentrale
Bundesverband angestrebten Dialog über die ermittelten
Verbrauchererwartungen und eine bessere Vermeidung von
Fehlverständnissen in Bezug auf die Kennzeichnung und Aufmachung von
Produkten zu führen", erläutert Christoph Minhoff.

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)

Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
Einzelmitglieder an.



Für weitere Informationen:
Christoph Minhoff
Hauptgeschäftsführer
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 206143-135, Fax: +49 30 206143-235
E-Mail: cminhoff@bll.de, Internet: www.bll.de

BLL-Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 30 206143-127, Fax: +49 30 206143-227
E-Mail: presse@bll.de, Internet: www.bll.de


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