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Presseinformation Thomas Gottschalk

Geschrieben am 14-01-2013

Berlin (ots) - Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung
weise ich als Anwalt von Herrn Gottschalk auf Folgendes hin:

In dem SPIEGEL-Artikel geht es um die Firma seines Bruders, der
die Markenrechte des ZDF an "Wetten, dass...?" verwertete. Thomas
Gottschalk war weder Vertragspartner der im aktuellen SPIEGEL
erwähnten Verträge, noch war er an den Verhandlungen oder Abschlüssen
beteiligt. Ihm persönlich ist daher in diesem Zusammenhang auch
keinerlei Fehlverhalten vorzuwerfen, so dass es auch keinen Grund
gibt, sich konkret hierzu zu äußern. Allerdings hat Herr Gottschalk
weder, wie im Artikel behauptet, jemals einen Mercedes zur Verfügung
gestellt bekommen, noch hat er jemals privat eines der Audi Modelle
genutzt, mit denen er im Artikel abgebildet wird.

Was ihn allerdings schwer trifft, ist der in einem zweiten Artikel
im aktuellen SPIEGEL vermittelte Eindruck, er habe aufgrund von
Verträgen oder Gewinnstreben den verunglückten Wettkandidaten Samuel
Koch in seiner Fahrzeugwahl bei der verhängnisvollen Wette
beeinflusst. Herr Gottschalk erklärt hierzu:

"Das Gegenteil ist der Fall: Ich habe bei der Probe am Tag vor der
Sendung Samuel eindringlich abgeraten, über eine Limousine zu
springen, und ihn mehrfach beschworen, sich mit den kleinen Smarts
zufrieden zu geben. Michelle Hunziker hat versucht mich dabei zu
unterstützen. Ich wünschte nichts sehnlicher, als dass Samuel damals
auf uns gehört hätte."

Prof. Dr. Christian Schertz

Rechtsanwalt



Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Prof. Dr. Christian Schertz
Kurfürstendamm 53

10707 Berlin

Tel. 030 880015-0
Fax 030 880015-15


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