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Silvesterfeuerwerk: Welche Versicherung im Schadenfall hilft

Geschrieben am 27-12-2012

Berlin (ots) - Brennende Wohnungen durch verirrte Raketen,
zerstörter Fußbodenbelag durch Knallfrösche, zerbeulte Autos durch
Feuerwerkskörper - die Liste der Schäden in der Neujahrsnacht ist
lang. Aber auch schwere Augenverletzungen, Verbrennungen und
Knalltrauma durch unsachgemäßen Umgang mit Raketen sind jedes Jahr
wieder zu beklagen.

Wenn doch etwas passiert: Welche Versicherung hilft?

- Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch
Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen
entstehen.

- Wohngebäudeversicherung: Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise
durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.

- Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn etwa der
Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern
Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder
Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

- Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand
gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die
Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die
Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn
Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne
dass der Schuldige ermittelt werden kann.

- Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit
Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden
davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten
Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache
der Krankenversicherung.

Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern

Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für
Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei
bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die
Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse
P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein
Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

- Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.

- Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel 18 bis 7
Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in
unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und
Altenheimen.

- Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen
gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht
verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die
Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder
Tiere richten.

- Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben
werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten
niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr
besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.

- Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden
Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung
aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit
sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Zusätzliche Pressematerialien finden Sie auf gdv.de.



Pressekontakt:
Kathrin Jarosch
Tel.: 030 / 2020-5180
k.jarosch@gdv.de


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