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Wintersport: Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung ratsam

Geschrieben am 27-12-2012

Bonn (ots) - Immer wieder kommt es beim beliebten Wintersport zu
Unfällen, die mit Sach- oder im schlimmsten Fall auch mit
Personenschäden verbunden sind. Wer sich in dieser Saison auf die
Piste begibt, sollte eine Privathaftpflichtversicherung abschließen.
Denn bei verschuldeten Personen- und Sachschäden ist jeder gesetzlich
verpflichtet, Ersatz zu leisten. Ratsam ist dabei aber auch der
Zusatz einer sogenannten Forderungsausfalldeckung. Diese springt ein,
wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem der Verursacher keine eigene
Haftpflichtversicherung hat oder sogar zahlungsunfähig ist. Die
Zurich Versicherung weist darauf hin, dass ohne die
Forderungsausfalldeckung der entstandene Schaden und die damit
verbundenen Kosten vom Geschädigten selbst übernommen werden müssen.
Winterurlauber sollten vorab unbedingt den Deckungsumfang ihres
Haftpflichtschutzes prüfen und bei einem Urlaub im Ausland
sicherstellen, dass die Forderungsausfalldeckung auch im Ausland
greift.

Für Wintersportler empfehlenswert ist grundsätzlich auch die
private Unfallversicherung. Diese übernimmt im Fall der Fälle auch
die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sowie für den
Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer
Spezialklinik.

Ausrüstung muss stimmen

Neben den versicherungstechnischen Angelegenheiten sollten auch
Skier und Snowboards, insbesondere deren Bindungen, vor dem ersten
Pistenausflug fachmännisch gewartet werden. Auch bei Skihelmen darf
nicht gespart werden, denn sie können vor schwersten
Schädelverletzungen schützen und Leben retten. Vor allem Snowboarder
sollten spezielle Rückenprotektoren tragen, die vor
Wirbelverletzungen schützen. Wichtig auch: Ein leichtes
Aufwärmtraining vor dem Ritt auf den Brettern macht die Muskeln
geschmeidig und beugt Verletzungen vor.

Alkohol tabu

Ein Jager-Tee und andere alkoholhaltige Getränke haben beim
Wintersport nichts zu suchen. Denn auch Ski- und Snowboardfahrer
haben eine Sorgfaltspflicht sich selbst und anderen gegenüber. Sie
müssen jederzeit in der Lage sein, Gefahren auszuweichen und sicher
zum Stehen zu kommen. Mit Alkohol im Blut wird die Reaktionsfähigkeit
jedoch deutlich beeinträchtigt - das Unfallrisiko steigt rapide an.
Hinweis: Kommt es wegen Alkoholeinfluss zu Unfällen, gefährden
angetrunkene Wintersportler nicht nur sich selbst und andere, sondern
im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz.

Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen
Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2011) von über 6,3
Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 30 Milliarden EUR und
rund 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen
im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie
bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen,
Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle
Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster
Stelle.



Pressekontakt:
Zurich Gruppe Deutschland
Unternehmenskommunikation
Bernd O. Engelien
Poppelsdorfer Allee 25-33
53115 Bonn
Deutschland

Telefon +49 (0) 228 268 2725
Telefax +49 (0) 228 268 2809
bernd.engelien@zurich.com
http://www.zurich.de/presse


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