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Landgericht Düsseldorf bestätigt Verletzung des YAG-Patents von Nichia durch Hornbach wegen LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukten

Geschrieben am 20-12-2012

München (ots) - In dem Patentverletzungsverfahren, das die Nichia
Corporation ("Nichia") am Landgericht Düsseldorf gegen
Hornbach-Baumarkt-AG ("Hornbach") eingeleitet hatte, entschied das
Gericht auf den Hauptverhandlungstermin am 27.11.2012 mit Urteil vom
20.12.2012 (Az. 4a O 112/11), dass Hornbach das Europäische Patent
936 682 (DE 697 02 929) von Nichia ("YAG-Patent") betreffend die
streitgegenständlichen weißen LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte
verletzt.

Das Landgericht gab in seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig
ist und von Hornbach mittels Berufung angegriffen werden kann, den
Ansprüchen von Nichia auf Unterlassung, Rechnungslegung,
Schadenersatz, Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen
hinsichtlich der Verletzungsprodukte statt.

Laut dem Urteil des Landgerichts verletzen sämtliche sieben
streitgegenständlichen weiß leuchtenden und von Hornbach vertriebenen
LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte Anspruch 1 des YAG-Patents,
demzufolge ein YAG-basierter Leuchtstoff mit GaN-basierten blauen LED
kombiniert wird.

Zusätzlich wurde Hornbach bereits im Wege vier einstweiliger
Verfügungen vom 30.11.2012 (Az. 4a O 185/12) und vom 4.12.2012 (Az.
4a O 187/12, 4a O 188/12 und 4a O 189/12) durch das Landgericht
Düsseldorf der Vertrieb vier weiterer
LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte wegen der Verletzung von Anspruch
1 des YAG-Patents von Nichia verboten. Alle vier einstweiligen
Verfügungen sind aufgrund der besonderen Dringlichkeit durch
Beschluss, d.h. ohne vorherige Anhörung von Hornbach, ergangen. Es
handelt sich um vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen. Sie können von
Hornbach noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden.

Die sieben patentverletzenden LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte
aus dem Urteil vom 20.12.2012 sind:

- "LED Aufblasbarer Schneemann", Art.Nr. 183125;
- "LED Eiszapfen 'Droplight' 6 Zapfen";
- "Lichterschlauch LED, 6m", Art.Nr. 3044-100;
- "LED-Motivkette 3D-Mini-Diamanten", Art.Nr. 8153169;
- "LED-Kette 6Schneeflocken", Art.Nr. 8153173;
- "LED-Lichterkette", Art.Nr. 8239232; und
- "LED-Lichternetz", Art. Nr. 8157267.

Die einstweilige Verfügung vom 30.11.2012 wurde Hornbach am
4.12.2012 zugestellt. Sie betrifft das
LED-Weihnachtsbeleuchungsprodukt:

- "Beleuchtete Dekoration LED (Stern)", Art.Nr. 6102-003.

Die drei einstweiligen Verfügungen vom 4.12.2012 wurden Hornbach
am 7.12. 2012 zugestellt. Sie betreffen die weiteren
LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte:

- "LED-Baum", Art.Nr. 23141693,
- "LED Eiszapfen Outdoor", Art.Nr. 8377154 und
- "Beleuchtete Dekoration LED (Bär) Aussen", Art.Nr. 6124-203.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und
anderen gewerblichen Schutzrechte und geht, soweit erforderlich und
angebracht, konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen
vor.



Pressekontakt:
Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7752


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