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Rüstungsexporte: Menschenrechte als Kriterium ernst nehmen und parlamentarische Befassung stärken

Geschrieben am 06-12-2012

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hält eine
baldige Reform der Kontrollmechanismen bei Rüstungsexporten für
dringend erforderlich. "Die kontroverse Debatte zu Panzerlieferungen
nach Saudi-Arabien verweist auf Strukturdefizite bei der Beratung und
Kontrolle von Rüstungsexporten aus Deutschland", erklärte Wolfgang S.
Heinz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts. "Die Einhaltung
der Menschenrechte im Exportland sollte nicht eines von mehreren
Kriterien, sondern ein entscheidendes Kriterium bei der Genehmigung
von Rüstungsexporten sein." Heinz empfahl, den politischen Nutzen und
die Nachteile von Rüstungsexporten unabhängig zu evaluieren und zu
diskutieren. Das könne wesentlich zu einer informierten Debatte
beitragen. "Eine überzogene Geheimhaltungspolitik und eine
informierte sicherheitspolitische Diskussion schließen sich aus", so
der Menschenrechtsexperte.

Sechs Eckpunkte für eine Reform der Kontrolle von
Rüstungsexporten:

(1) Bei Rüstungsexporten wird im Gemeinsamen Standpunkt der EU
über die Ausfuhr von Militärgütern (2008) und in den Politischen
Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern (2000) ein besonderes Gewicht der
Menschenrechte konstatiert. Dieses sollte gesetzlich festgeschrieben
werden. Die Einhaltung der Menschenrechte im Exportland sollte nicht
eines von mehreren Kriterien, sondern ein entscheidendes Kriterium
bei der Genehmigung von Rüstungsexporten sein. Rüstungsexporte
sollten weder von der Empfängerregierung genutzt werden, um
Menschenrechtsverletzungen im eigenen Land zu begehen, noch sollten
sie in Drittländern, etwa zur Niederschlagung von Demonstrationen,
genutzt werden.

(2) Die schon jetzt erforderliche Bestätigung, dass
Rüstungsexporte nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen (die so
genannte Endverbleibsklausel), muss durch deutsche Behörden vor Ort
nachprüfbar sein. Die deutschen Behörden dürfen sich nicht nur auf
schriftliche Zusicherungen verlassen.

(3) Rüstungsexporte werden in der Regel von Regierungen
verantwortet. Die kontroversen Debatten zeigen, dass die
parlamentarische Begleitung von Exportentscheidungen gestärkt werden
sollte. Hierzu gehört eine zeitnahe Berichterstattung der Regierung
über Rüstungsexporte, wie sie in anderen westlichen Ländern bereits
stattfindet.

(4) Abgeordnete sollten dadurch in die Lage versetzt werden, in
den parlamentarischen Ausschüssen oder auch in einem neu zu
schaffenden Gremium zur Kontrolle von Rüstungsexporten die Regierung
über Entscheidungen zu befragen und diese zu diskutieren. Die
Stärkung des Auskunftsrechtes von Abgeordneten wäre wünschenswert.
Die Lieferungen von Waffensystemen erfordern mehr, nicht weniger an
parlamentarischer Kontrolle (bekannt werden Lieferungen häufig
ohnehin). Neben der stärkeren parlamentarischen Kontrolle ist auch
eine angemessene Information der Öffentlichkeit unabdingbar. Die
Parlamentarier sollten vor den Medien über umfangreiche
Waffengeschäfte informiert werden. Eine überzogene
Geheimhaltungspolitik und eine informierte sicherheitspolitische
Diskussion schließen sich aus.

(5) Für die Rüstungsexporte ist zurzeit das Bundesministerium der
Wirtschaft verantwortlich. Es liegt nahe, diese Zuständigkeit auf den
Prüfstand zu stellen. Wegen der Bedeutung und der
menschenrechtlichen Auswirkung von Rüstungsexporten, besonders in
Drittländer (außerhalb der NATO und der NATO gleichgestellten
Ländern), sollten Ministerien und Bundestagsausschüsse zuständig
sein, die die außen- und sicherheitspolitische Zuständigkeit haben.
Bei Rüstungsexporten handelt es sich nicht primär um
Wirtschaftsangelegenheiten. Entsprechend sollten die Zuständigkeiten
korrigiert werden. Auch in anderen westlichen Ländern sind
Außenministerien für Rüstungsexporte verantwortlich

(6) In der öffentlichen Debatte zu den Stichworten "Ertüchtigung
statt Einmischung" des Verteidigungsministers Thomas de Maizière ist
von einem Konzept die Rede, nach dem durch Rüstungsexporte die
Stabilität bestimmter Länder gestärkt werden soll und dies die
Entsendung der Bundeswehr in Krisengebiete überflüssig machen würde.
Da es über positive und stabilitätsfördernde Wirkungen von
Rüstungsexporten durchaus kontroverse Diskussionen in Politik und
Wissenschaft gibt, ist es umso wichtiger, hierzu eine ernsthafte
öffentliche Debatte zu führen.



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 14, Mobil: 0160 966 500 83
Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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