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Reform in Flensburg / Weniger Punkte, höhere Bußgelder, mehr Verkehrssicherheit / ADAC: Freiwillige Seminare müssen bleiben

Geschrieben am 29-11-2012

München (ots) - Die Punktereform, die zum 1. Februar 2014 in Kraft
treten soll, hat einen stärkeren Fokus auf die Verkehrssicherheit als
das aktuelle System. Außerdem wird nach Ansicht des ADAC vieles
einfacher und gerechter. Keine Punkte gibt es dann für Delikte, wie
das Einfahren in Umweltzonen ohne Plakette oder Beleidigung, die
keinerlei Auswirkungen auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer
haben. Auch Punkte, die Autofahrer vor der Reform für solche Verstöße
kassiert haben, werden dann gelöscht. Dafür werden die Bußgelder an
einigen Stellen angehoben.

Bisher gibt es prinzipiell ab einem Bußgeld von 40 Euro immer
Punkte in Flensburg. Ab 2014 steigt diese Grenze auf 70 Euro;
eingetragen wird dann aber nur, was in der Liste der besonders
gefährlichen Verstöße genannt ist. Deshalb müssen einige Bußgelder im
Interesse der Verkehrssicherheit angehoben werden. Richtig ist die
Erhöhung daher nach Ansicht des ADAC beim verbotenen Telefonieren am
Steuer oder dem Nichtanschnallen von Kindern im Auto.

Andere Delikte werden dagegen nur deshalb teurer, um den Wegfall
der Punkte zu kompensieren. Für das Einfahren in eine Umweltzone ohne
Plakette sind dann 80 Euro fällig. Diese Verdopplung hält der Club
für unverhältnismäßig. "Die Punktereform darf nicht zum Anlass
genommen werden, Verstöße ohne Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit härter zu bestrafen", kritisiert ADAC
Generalsyndikus Werner Kaessmann in der aktuellen ADAC Motorwelt.

Kritik übt der Club auch daran, dass es zukünftig nicht mehr
möglich sein soll, durch freiwillige Seminare Punkte abzubauen. "Das
ist nicht nachvollziehbar, dieser Anreiz des bisherigen Systems hätte
im Interesse der Verkehrssicherheit übernommen werden sollen", so
Kaessmann.

Weitere wichtige Änderungen: Die Punkte-Höchstgrenze wird bei acht
liegen, nicht wie bisher bei 18 Punkten. Dabei kann es im Höchstfall
drei Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug geben. Zwei Punkte
drohen bei Taten mit Fahrverbot und einen Punkt gibt es für sonstige
Ordnungswidrigkeiten. Stark vereinfacht werden auch die
Tilgungsregeln: Neue Taten führen nicht mehr zur Fristverlängerung
der alten Eintragungen, vielmehr gelten dann starre Fristen.
Ordnungswidrigkeiten sollen zwei Jahre, mit Regelfahrverbot fünf
Jahre stehen bleiben. Straftaten werden für fünf Jahre eingetragen,
bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis beträgt die Frist zehn Jahre.

Hinweis an die Redaktionen:

Zu diesem Text bietet der ADAC unter www.presse.adac.de eine
Grafik an.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichektisarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de


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