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Baugewerbe kritisiert EU-indizierte Rahmenbedingungen

Geschrieben am 07-11-2012

Berlin (ots) -

- Entsenderichtlinie ("Enforcement Directive")
- Digitaler Tachograph
- Umsetzung der EU-Richtlinie zum Zahlungsverzug

Am Vortag des Deutschen Baugewerbetages 2012 übte der Präsident
des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dr.-Ing. Hans-Hartwig
Loewenstein, scharfe Kritik an den Rahmenbedingungen für deutsche
Bauunternehmen, die aufgrund von EU-Richtlinien in deutsches Recht
umzusetzen sind.

Loewenstein kritisierte dabei auch, dass sich Brüssel in seiner
Politik vor allem an multinationalen Bank- und Industriestrukturen
orientiere und nicht die mittelständischen Unternehmen im Fokus habe.
"Der deutsche (Bau)-Mittelstand ist einzigartig in Europa; er sichert
vor allem Arbeits- und Ausbildungsplätze und damit breiten Wohlstand
in Deutschland. Er darf nicht zwischen die Räder der EU-Bürokratie
geraten."

Konkret nahm Loewenstein die derzeit diskutierte
Entsenderichtlinie ins Visier. Grundsätzlich stimme man mit den
Zielen überein. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichten bei weitem
nicht aus, um zu einer Verbesserung der Lage zu kommen.
"Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind immer noch das
Krebsgeschwür des deutschen Bauarbeitsmarktes, dessen Bekämpfung
äußerst schwierig ist. Die von der EU überarbeitete
Entsenderichtlinie führt dazu, dass Kontrollen und Sanktionen in
Deutschland schwieriger und damit ineffizienter würden." So
Loewenstein.

Auch der digitale Tachograph ist ein Thema, das die Bauwirtschaft
belastet. Seit mehr als sechs Jahren drängt das Baugewerbe auf eine
praxisnahe Regelung. Grundsätzlich ist der Einbau eine digitalen
Tachographen für alle Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht
vorgeschrieben. Für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 t
und 7,5 t besteht derzeit eine Handwerkerausnahme, wenn sich die
Fahrzeuge nur in einem Radius von 50 km um den Betriebssitz bewegen.
"Nun hat das EU-Parlament zwar eine Handwerkerausnahme auf 100 km
ohne Gewichtsbeschränkung sowie Ausnahmeregelungen für den
Baustellenverkehr und Fahrzeuge im Straßenbau beschlossen,
gleichzeitig aber die Tachographenpflicht bereits für Fahrzeuge ab
2,8 t gefordert. Davon wäre eine Vielzahl leichter Nutzfahrzeuge im
Bau- und Ausbaugewerbe betroffen. Hier wird das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet." So Loewenstein: "Für das nun anstehende sog.
Trilog-Verfahren fordern wir, die Beibehaltung der Ausnahmeregelung
für den Baustellenverkehr, eine Erweiterung des Radius auf 150 km
sowie die Rückkehr zur Tachographenpflicht ab 3,5 t."

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs
durch die Bundesregierung bedeute in Wahrheit eine Verschlechterung
der Situation für deutsche Bauunternehmen, die zukünftig noch länger
- und dieses Mal rechtlich sanktioniert - auf ihr Geld warten
müssten. Denn das Zahlungsziel zur Begleichung der Schlussrechnung
wird auf 60 Tage und mehr verlängert. Noch problematischer ist, dass
diese Regelung auch für Abschlagszahlungen gelten soll, bisher gibt
es für Abschlagszahlungen überhaupt keine fest geschriebenen
Zahlungsziele. "Da darüber hinaus eine Abnahmefrist von 30 Tagen
eingeführt werden soll, muss der Unternehmer 90 Tage und mehr auf
sein Geld warten. Diese Regelung ist für die Bauwirtschaft aufgrund
ihrer Vorleistungspflicht höchst ungerecht. Wenn ich ein Auto kaufe,
muss ich auch sofort bezahlen. Warum kann das nicht am Bau gelten?"
Kritisierte Loewenstein die Bundesregierung.

Dennoch schaut das Baugewerbe positiv gestimmt in die Zukunft.
"Wir sind eine starke Branche. Wir sind der größte Arbeitgeber in
Deutschland. Wir bauen die Zukunft. Ohne die Bauwirtschaft wird keine
erfolgreiche Energiewende geben. Ohne die Bauwirtschaft werden
Deutschlands Straßen nicht instand gesetzt werden. Ohne uns wird es
keinen altersgerechten Umbau unserer Städte und Wohnungen geben.
Integration ist für uns kein Fremdwort, sondern seit langem gelebte
Realität." Erklärte Loewenstein zum Schluss.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de


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