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Markus Frick: Jetzt geht's los / Berliner Berufungsgericht konstatiert Schadensersatz begründendes Verhalten des Börsengurus

Geschrieben am 05-11-2012

Hamburg (ots) - Die Berliner Richter gehen von der grundsätzlichen
Haftung von Herrn Markus Frick aus. Die Email-Hotline-Geschädigten
können Schadensersatzansprüche geltend machen. Das scheint das
sprichwörtliche Licht am Ende des Tunnels eines der größten
Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt überhaupt zu sein.
Errungen von GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte.

Es kommt wieder Bewegung in die Markus Frick-Fälle. Nach mehreren,
sich teilweise heftig widersprechenden Stellungnahmen der
Instanzgerichte beginnt das Berliner Berufungsgericht Ordnung zu
schaffen. Es ging soweit ersichtlich das erste Mal davon aus, dass
der selbsternannte Börsenguru einen Abonnenten der Email-Hotline
durch seine Aktientipps geschädigt hat.

In dem Fall hatte der Abonnent der Email-Hotline auf Empfehlung
von Herrn Markus Frick Aktien der Star Energy Corporation und
Stargold Mines Incorporated gekauft und fast alles verloren. Der
Anlegeranwalt Andreas Köpke von den auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE
Rechtsanwälten machte für den Anleger Schadensersatzansprüche gegen
Herrn Frick geltend: "Wir sind der Meinung, dass Herr Frick die
Anleger wissentlich falsch informiert hat, die Kurse zugunsten
Dritter manipuliert hat und dadurch sehr viele Abonnenten seines
Börsenbriefs Email-Hotline sehenden Auges geschädigt hat."

Das hat Kammergericht in dem Fall bis auf Weiteres bestätigt.
Markus Frick habe nach der Einschätzung der Berliner Berufungsrichter
seine Anlagetipps unseriös recherchiert, die Kurse der im Streit
stehenden, empfohlenen Aktien manipuliert, seine aus dem Abonnement
der Email-Hotline folgenden Vertragspflichten verletzt und eine
unerlaubte Handlung begangen. Das indiziere einen
Schadensersatzanspruch des Anlegers.

Rechtsanwalt Andreas Köpke: "Das ist nach unserer Einschätzung der
Durchbruch in der Vertretung der Markus Frick-Geschädigten. Soweit
ersichtlich ist das die erste für die Email-Hotline-Betroffenen
höchst erfreuliche Einschätzung der für diese ganzen Sachen
mittlerweile zuständigen Berliner Gerichte. Und die hat
grundsätzliche Bedeutung. Jeder, der durch die reichlich
zweifelhaften Anlagetipps des Börsengurus Geld mit Investments in
Aktien der Star Energy Corporation, Stargold Mines Incorporated und/
oder Russoil Corporation verloren hat, sollte Schadensersatzansprüche
prüfen lassen. Viele Betroffenen dürften ganz ausgezeichnete
Erfolgsaussichten haben."

Der Markus-Frick-Skandal ist einer der größten Schadensfälle auf
dem deutschen Kapitalmarkt. Experten gehen davon aus, dass circa
30.000 Anleger aufgrund der Tipps des selbsternannten Börsencoachs
rund EUR 700 Mio. investiert haben sollen. Viele verloren ihr ganzes
Geld. Und der Mann ist noch im Geschäft. Er bewirbt seinen
Email-Börsenbrief mit "kompetent" und "gewinnbringend" und behauptet
"Börsenerfolg ist erlernbar". Wenn das wahr wäre, könnte Herr Frick
der reichste Mensch der Welt sein. Das ist er aber nicht... . Eine
lächerliche Selbstbeweihräucherung, findet Anlegeranwalt Köpke.

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat bereits mehrere hundert Betroffene
beraten und rät allen Markus Frick-Geschädigten,
Schadensersatzansprüche gegen den Börsencoach von einem auf das Bank-
und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
So schnell wie möglich. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst.



Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Andreas Köpke
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Große Elbstraße 59 - 63
22767 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax. 040(3808941-29
kanzlei@bankrecht24.de
www.bankrecht24.de
www.sg-fuer-markus-frick-anleger.de


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