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BSB-Newsletter / Verbraucherrat: Bauen und Wohnen / Energieberatung und Sanierung nach neuen Richtlinien

Geschrieben am 31-10-2012

Berlin (ots) - Für die Energieberatung im Vorfeld einer Sanierung
existieren seit Juli 2012 vom Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie herausgegebene neue Richtlinien. Zuschüsse wurden erhöht.
Allerdings muss der Vor-Ort-Bericht zu einem Wohngebäude
Mindestanforderungen entsprechen.

Das Problem: Anforderungen an Energieberatung verschärft

Mit Blick auf die ehrgeizigen Ziele, den Gebäudebestand bis 2050
in hohem Maße klimaneutral auszurüsten, hat die Bundesregierung die
Anforderungen an die Energieberatung und die Förderung verschärft.
Die Qualifikation der Energieberater und der qualifizierte
Beratungsbericht sind entscheidend. Berater müssen, um in die
Energie-Effizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes
aufgenommen zu werden, regelmäßige Fortbildungen nachweisen. Höhere
Zuschüsse sollen Eigentümern von Wohngebäuden einen zusätzlichen
Anreiz für qualifizierte Energieberatung geben.

Worauf kommt es an?

Der Beratungsbericht ist mehr als zuvor ausschlaggebend für die
staatliche Förderung. Er muss den festgelegten Anforderungen
entsprechen. Ein KfW Effizienzhaus ist zwingend anzustreben,
Bundesförderprogramme müssen berücksichtigt werden, Landes- oder
regionale Förderungen sind hinzuzuziehen. Statt des Energieverbrauchs
ist jetzt der Energiebedarf verpflichtende Grundlage des
energetischen Konzepts. Größere Freiheit herrscht bei der Aufnahme
erneuerbarer Energien ins Sanierungsprogramm - Biomasse, Solar- oder
andere Energiequellen müssen nicht mehr explizit ausgewiesen werden.
Nicht mehr möglich sind eine Nachbesserung des Berichts und damit
eine nachträgliche Förderung.

Darauf ist zu achten: klar nachvollziehbarer Sanierungsfahrplan

Durch die Neuausrichtung bekommt die Energieberatung eine andere
Gewichtung. Der Energieberater ist verpflichtet, nach
Bestandsaufnahme und Gebäudeanalyse ein individuelles
Sanierungskonzept und daraus folgend einen Sanierungsfahrplan zu
entwickeln. Der Beratungsbericht muss klar und übersichtlich
aufgebaut sein. Enthält er nur allgemeine Erläuterungen, Tabellen,
Grafiken und Berechnungen genügt er den neuen Maßstäben eines
objektbezogenen Beratungsberichtes nicht mehr. Hauseigentümer sollten
überprüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen verständlich und
nachvollziehbar sind. Durch Bericht und Beratungsgespräch sollen sie
motiviert und unterstützt werden, die energetische Sanierung
anzugehen.

Wichtig: Ziel Effizienzhaus definieren

Der Beratungsbericht muss glaubwürdig aufzeigen, wie das Haus
durch energetische Sanierung entweder in einem Zug oder schrittweise
auf ein von der KfW gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden
kann. Ein Sanierungsfahrplan muss die Empfehlung enthalten, in
welcher Reihenfolge aufeinander abgestimmte Maßnahmen am effektivsten
zu verwirklichen sind. Die einzelnen Sanierungsschritte müssen nach
dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" förderfähig sein.
Energieberatern steht als Grundlage eine Checkliste und ein vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA erarbeiteter
Musterberatungsbericht zur Verfügung, der an die Besonderheiten des
jeweiligen Sanierungsobjektes anzupassen ist.

Hilfreich: geförderte Beratung ausnutzen

Das Förderprogramm steht Privatpersonen und kleinen und mittleren
Unternehmen offen. Gefördert wird die Beratung bei Wohngebäuden, für
die der Bauantrag vor dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde. Dabei
wird die Vor-Ort-Beratung für ein Ein- bis Zweifamilienhaus mit einem
Zuschuss bis zu 400 Euro bedacht, für Wohngebäude ab drei
Wohneinheiten mit maximal 500 Euro. Darüber hinaus können eine
Stromeinsparberatung mit 50 Euro und eine thermografische
Untersuchung mit bis zu 100 Euro gefördert werden. Anträge sind vor
Beratungsbeginn vom Energieberater beim BAFA zu stellen.

BSB-Tipp von Bauherren- und Energieberater Jürgen Friedrichs,
Berlin: Eine energetische Sanierung muss nicht wie ein
Schreckgespenst vor einem Hauseigentümer stehen. Wer sie plant,
sollte sich qualifizierter Beratung nach den neuen Förderkonditionen
versichern. Nicht nur eine Komplettsanierung ist ins Auge zu fassen,
sinnvoll ist ebenso eine schrittweise Sanierung. Einerseits hat eine
Komplettsanierung den Vorteil, dass Baukosten geringer und
Fördergelder höher ausfallen, jedoch muss die Bausumme komplett
vorhanden sein. Andererseits können einzelne Sanierungsmaßnahmen den
eigenen finanziellen Möglichkeiten schrittweise angepasst werden.

www.bsb-ev.de



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
E-Mail: office@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de


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