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Was tun nach einem Unfall / Sichern, helfen, melden / ADAC: Bei Parkremplern reicht ein Zettel am Scheibenwischer nicht

Geschrieben am 23-10-2012

München (ots) - Nach einem Unfall ist die Verunsicherung bei den
Beteiligten oft groß. Um sich, etwa auf Autobahnen, nicht in Gefahr
zu bringen und für die Regulierung des Schadens mit der Versicherung
alle wichtigen Fakten zu haben, hat der ADAC die wichtigsten Schritte
zusammengetragen.

Gerade auf Autobahnen oder Landstraßen ist es wichtig, die
Unfallstelle sofort abzusichern: Warnblinkanlage einschalten und das
Warndreieck mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug aufstellen.
Liegt die Unfallstelle hinter einer Kurve, muss das Warndreieck
unbedingt vor der Kurve aufgestellt werden. Danach sind Polizei oder
Rettungsdienst zu verständigen. Gibt es Verletze, so müssen diese,
wenn es gefahrlos möglich ist, unbedingt versorgt werden. Wer keine
Erste Hilfe leistet, kann sich unter Umständen sogar strafbar machen.
Bei einem Unfall, aber auch bei einer Panne müssen alle
Fahrzeuginsassen hinter die Leitplanke. Wenn vorhanden, sollten
reflektierende Warnwesten angelegt werden. Wer im Auto sitzenbleibt,
gefährdet seine Sicherheit.

Bei einem Auffahrunfall beispielsweise im Stadtverkehr ist es,
nach der Absicherung der Unfallstelle, besonders wichtig Kennzeichen,
Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge
sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer zu
notieren. Fotos des Schaden und der Unfallsituation zu machen, kann
später für die Regulierung des Schadens wichtig sein. Gibt es
Unfallzeugen, sollten Autofahrer deren Namen und Anschrift
festhalten. Ein Unfallbericht, den es auch für das europäische
Ausland gibt, erleichtert die Aufnahme der Daten. Dann gilt es die
Straße schnellstmöglich zu räumen um den Verkehr zu weiter zu
behindern.

Wenn es beim Parken kracht, reicht es nach Angaben des ADAC nicht
aus, einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse zu hinterlassen. Denn
wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu
warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine
Straftat mit erheblichen Folgen: Neben einer Geldstrafe und Punkten
in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, wie es im
Gesetz heißt, auch den Führerschein kosten.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de


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