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Ärger mit Handwerkern: Keine Angst vor Rechtsstreitigkeiten / Die DVAG sagt, wann eine Rechtsschutzversicherung hierbei greift (BILD)

Geschrieben am 11-10-2012

Frankfurt (ots) -

Im Herbst beginnt die Heizungsperiode - und manch einer merkt
jetzt, dass die Heizanlage erst wieder auf Vordermann gebracht werden
muss. Um so ärgerlicher ist es, wenn der gerufene Handwerker anstatt
zu helfen, die Heizung beschädigt oder scheinbar ungerechtfertigte
Leistungen abrechnen möchte. In diesem Fall ist Ärger
vorprogrammiert. Glücklich, wer sich hier rechtlich gut abgesichert
weiß: "Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die anwaltliche
Unterstützung und fängt somit sowohl die finanzielle Belastung als
auch die nervliche ab", so die Experten der Deutschen
Vermögensberatung (DVAG). Die DVAG erklärt, wann eine private
Rechtsschutz-Police beim Streit mit dem Handwerker hilft.

Der Privat-Rechtsschutz greift generell bei Streitfällen mit
Handwerkern, wenn es sich um klassische Aufträge wie das Reparieren
der Heizung, einer kaputten Waschmaschine oder eines verstopften
Rohres handelt. "Wenn mal etwas schief läuft, sind über den
Privat-Rechtsschutz bei den verschiedensten Arbeiten rund ums Haus
vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern abgesichert", so die
DVAG-Fachleute. Wichtig: Handwerkliche Maßnahmen im Rahmen eines
Neubaus oder eines genehmigungspflichtigen Umbaus bleiben bei
klassischen Rechtsschutzverträgen außen vor ("Baurisikoausschluss").
Um seinen individuellen Rechtsschutzbedarf zu erfassen und genau zu
klären, welche Fälle inbegriffen sind, ist es immer besser, sich in
einem persönlichen Gespräch von einem Vermögensberater professionell
beraten zu lassen.

"Wer sich für eine Rundum-Absicherung entscheidet, ist für
verschiedenste Rechtsfälle im Alltag bestens abgesichert", sagen die
Experten der DVAG. Bei dem Advocard-360 Grad-Rechtsschutz
beispielsweise ist der Versicherte allzeit geschützt, egal ob Ärger
mit dem eigenen Arbeitgeber, dem Haus, dem Nachbarn, im
Straßenverkehr oder auf Reisen. Zusätzlich kann man sich über die
telefonische Rechtsberatung schnell und einfach einen rechtlichen Rat
für das weitere Vorgehen einholen, ohne dass bereits eigene Kosten
entstehen. Oft werden dadurch schon viele Unsicherheiten geklärt und
ein Rechtsstreit kann vermieden werden.

Fällt der streitige Fall in einen nicht versicherbaren Bereich,
wie zum Beispiel alles im Zusammenhang mit einem Neubau, hilft der
Advocard-360 Grad-Rechtsschutz sogar hier und trägt anwaltliche
Kosten bis zu 1.000 EUR im Jahr - ohne Wenn und Aber.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen
Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung fast 6
Millionen Kunden rund um die Themen "Vermögen planen - Vermögen
sichern - Vermögen mehren." Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl
gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende
Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem
Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!". Im Geschäftsjahr
2011 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1.111,1
Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von über 171,1 Millionen
Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie
unter http://www.dvag-aktuell.de.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de, Tel.: 069-2384-127,
Fax: 069-2384-804


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