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Prozess um Cholesterinsenker Becel pro.activ: Landgericht Hamburg eröffnet Verhandlung neu - Widersprüchliche Aussagen von Unilever über Sicherheit seiner Margarine

Geschrieben am 05-10-2012

Berlin (ots) - Das Landgericht Hamburg hat die Verhandlung gegen
den Nahrungsmittelkonzern Unilever um den Cholesterinsenker Becel
pro.activ heute neu eröffnet. Die Verbraucherorganisation foodwatch
wirft dem Hersteller vor, Hinweise auf Nebenwirkungen der Margarine
zu leugnen. Ziel der Klage ist es, die weitere Verbreitung der
unwahren Aussage, nach der es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen
Hinweis" auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gebe, zu untersagen.
Ursprünglich war heute mit einem Urteil gerechnet worden. Der
Verkündigungstermin ist nun für den 14. Dezember angesetzt (Az 324 O
64/12).

"Unilever kann die Sicherheit seines Produktes nicht glaubhaft
belegen, sondern verstrickt sich in Widersprüche", erklärte
foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Gleichzeitig erweckt das
Unternehmen den Eindruck, als gebe es noch nicht einmal Hinweise auf
Nebenwirkungen - das ist unverantwortlich. Die Wiedereröffnung der
Verhandlung zeigt, dass erheblicher Klärungsbedarf besteht."

An der Unbedenklichkeit der mit Pflanzensterinen angereicherten
Margarine Becel pro.activ gibt es Zweifel:

- Eine Reihe wissenschaftlicher Studien hat den Verdacht erhärtet,
dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das
verursachen können, was sie eigentlich verhindern sollen:
Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf
Herzkrankheiten.
- Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich daher
für eine Neubewertung von Pflanzensterinen und gegen jede
weitere Zulassung neuer Pflanzensterin-angereicherter
Lebensmitteltypen ausgesprochen. Gesunde Menschen ohne
Cholesterinproblem warnt das BfR ausdrücklich vor dem Verzehr
von Produkten wie Becel pro.activ.
- In der mündlichen Verhandlung am 17. August bestätigte Unilever
vor Gericht, dass Lebensmittel mit hochkonzentrierten
Pflanzensterinen zu Ablagerungen in den Gefäßen führen können.
- Als Kronzeugen für die angebliche Nicht-Existenz von
Nebenwirkungen zieht Unilever den Gießener Wissenschaftler Prof.
Hans-Ullrich Klör heran - dieser wird am 2. Oktober 2012 in der
Berliner Zeitung jedoch damit zitiert, dass das Risiko für
Nebenwirkungen bei Pflanzensterin-Produkten lediglich "deutlich
geringer" als bei anderen Produkten oder Medikamenten sei.
Implizit ist damit gesagt, dass bei solchen Lebensmitteln doch
Nebenwirkungen möglich sein können.

Dennoch hatte Unilever - unter anderem in einer Presseerklärung -
Prof. Klör damit zitiert, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht
keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe. Gegen die Verbreitung dieser
irreführenden Aussage richtet sich die Unterlassungsklage von
foodwatch.

Aus Sicht von foodwatch handelt es sich bei der Leugnung von
Hinweisen auf Nebenwirkungen um eine nachweislich unwahre
Tatsachenbehauptung. In der mündlichen Verhandlung im August hatte
das Gericht jedoch dazu tendiert, die Aussage des Wissenschaftlers
lediglich als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung
einzustufen - womit es nicht zur Überprüfung der Aussage auf ihren
Wahrheitsgehalt käme. "Jetzt steht die Frage im Raum: Kann belegt
werden, dass Unilever und ein Wissenschaftler in den Publikationen
von Unilever wider besseres Wissen Hinweise auf Nebenwirkungen
geleugnet haben - denn dann wäre die Aussage selbst als
Meinungsäußerung nicht zulässig", sagte foodwatch-Klageführer Oliver
Huizinga.

foodwatch forderte Unilever auf, die kritischen Studien nicht
länger zu ignorieren und Becel pro.activ nicht mehr frei verkäuflich
im Handel anzubieten, sondern allenfalls noch auf ärztliches Rezept
in der Apotheke. "Ein solches Produkt hat im Supermarkt nichts
verloren", so Oliver Huizinga. "Hätte der Hersteller nicht nur den
Umsatz, sondern auch die Gesundheit seiner Kunden im Blick, würde er
für die Margarine ein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren
durchlaufen und die Sicherheit in klinischen Langzeitstudien
erforschen, bevor er sie Menschen zum Frühstück empfiehlt."

Link:

Informationen zu Becel pro.activ unter
http://www.abgespeist.de/becel_proactiv

Redaktionelle Hinweise:

- foodwatch-Klageschrift: http://bit.ly/O1VE27
- Weitere Informationen zur Klage: http://bit.ly/NfW3Q9
- Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist



Pressekontakt:

foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76 - 26


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