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Wildunfälle: Ein Reh kommt selten allein / TÜV Rheinland: Nach Wildwechsel-Schildern wachsam sein / Tiere treten oft in Rudeln auf / Wegen Versicherungsschutz Kollisionen melden

Geschrieben am 02-10-2012

Köln (ots) - Vor allem in den frühen Morgenstunden und der
Abenddämmerung wird die Herbstzeit schnell zur Unfallzeit auf den
Straßen: Schlechte Sichtverhältnisse, Nässe und Wildwechsel gefährden
den Verkehr. Allein im vergangenen Jahr ereigneten sich auf deutschen
Straßen 2.284 Wildunfälle mit Personenschäden. Dabei verunglückten
2.706 Menschen, 20 davon tödlich.

Wer bei eingeschränkter Sicht und in waldreichen Gebieten den Fuß
vom Gas nimmt und den Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Autos
vergrößert, verringert das Risiko eines Unfalls mit Tieren und bei
einer Kollision deren Folgen. "Besonders nach Wildwechsel-Schildern
gilt deshalb: langsam fahren und die Fahrbahnränder aufmerksam
beobachten. Befinden sich Tiere bereits am Fahrbahnrand oder auf der
Fahrbahn, heißt es, umsichtig sein, bremsen, abblenden und hupen.
Außerdem sollten Autofahrer stets mit mehreren Tieren aus einem Rudel
und auch mit Nachzüglern rechnen", erklärt TÜV
Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Bei einem Unfall mit
Tempo 50 beträgt das Aufprallgewicht eines Körpers etwa das 25-Fache
des Eigengewichts, bei Tempo 70 sogar das 50-Fache! Ein Zusammenstoß
mit Reh, Wildschwein oder Hirsch kann deshalb fatale Folgen haben:
Schon bei 60 km/h entwickelt ein Rehbock mit nur etwa 17 Kilogramm
ein Aufprallgewicht von rund 800 Kilogramm. Das entspricht in etwa
dem Gewicht einer ausgewachsenen Kuh. Gleichwohl gilt: Auf keinen
Fall versuchen, dem Wild auszuweichen, wenn das Risiko besteht, den
Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben zu landen oder gegen
einen Baum zu prallen.

Autofahrer müssen einen Wildunfall nach dem Sichern der
Gefahrenstelle sofort der nächsten Polizei- oder Forstdienststelle
melden. Nur mit einer schriftlichen Bestätigung der zuständigen
Behörde leisten die Versicherungen Schadensersatz. Auch ein Foto der
Unfallstelle hilft, Ansprüche zu untermauern. Wurde bei einer
Kollision ein Tier verletzt oder getötet, sollte dieses nicht
angefasst werden. "Wer Tiere wie zum Beispiel Marder oder Fuchs
berührt, sollte unbedingt Schutzhandschuhe tragen. Nur so ist
gewährleistet, dass sich Tollwut oder Fuchsbandwurm nicht
übertragen", betont Hans-Ulrich Sander.



Pressekontakt:
Wolfgang Partz, Presse, Tel.: 0221/806-2290

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presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
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