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Systemwechsel in der Finanzbranche zwingend

Geschrieben am 21-09-2012

Berlin (ots) - London übernimmt Vorreiterrolle beim
Verbraucherschutz.

- EU-Richtlinienentwurf droht zu verwässern.
- BVDH-Vorstandsvorsitzender Karl Matthäus Schmidt:
"Verbrauchervertrauen in Finanzbranche muss durch konsequentes
Handeln wiederhergestellt werden."

Das provisionsbasierte Vertriebsmodell in der Finanzberatung ist
gescheitert, und auch verschärfte Transparenzgebote sind nicht
geeignet, den Verbraucherschutz in der Finanzbranche zu stärken. Ein
Systemwechsel nach dem Vorbild der Londoner City, die 2013 ein
Provisionsverbot einführt, ist deshalb unabdingbar.

So lauten die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie von
ConPolicy, dem Institut für Verbraucherpolitik, und den
Unternehmensberatern Prof. Roll & Pastuch, die im Auftrag des
Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH, Berlin) und der quirin
bank erstellt worden ist. Demnach hat es in Großbritannien nach
überwiegender Expertenmeinung auch nach Jahren verschärfter
Transparenzbestimmungen keine wesentliche Verbesserung für den
Verbraucherschutz gegeben. Statt einer an den Bedürfnissen des
Anlegers ausgerichteten Finanzberatung kam es zu massiven
Fehlverkäufen. Deshalb, so die Autoren, sei es konsequent, dass ab
2013 ein Provisionsverbot in Großbritannien gelte. Der angestrebte
Systemwechsel in der Finanzberatung nütze nicht nur den Verbrauchern,
sondern stärke auch die Finanzbranche und die Wirtschaft insgesamt.

Verbrauchern ist mit Transparenzgebot nicht geholfen

Die Studie geht der Frage nach, wie die Finanzberatung verbessert
werden kann, indem Unabhängigkeit und Verbraucherorientierung
gestärkt werden. Dazu werden verschiedene Entwicklungen, Ansätze und
Lösungsvorschläge beleuchtet sowie das Beispiel Großbritannien
genauer analysiert. Aus diesen Erfahrungswerten sollen Denkanstöße
für die aktuelle Diskussion auf nationaler und EU-Ebene geliefert
werden. "Die Ergebnisse sind klar", sagt Karl Matthäus Schmidt,
Vorsitzender des BVDH und Vorstandsvorsitzender der quirin bank AG.
"Dem Verbraucher ist mit einem Transparenzgebot nicht geholfen", so
der Vorstand des Berufsverbandes. Immer wieder werden Verbrauchern
Produkte verkauft, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen und sogar
zu massiven Verlusten führen.

Wie in Großbritannien beschlossen, fordert der
Honorarberaterverband ein komplettes Provisionsverbot auch auf
europäischer Ebene. Zumindest müsse der Begriff der Honorarberatung
endlich gesetzlich verankert werden. Diese Maßnahme müsse flankiert
werden durch eine klare begriffliche Unterscheidung zwischen
abhängigen und unabhängigen Beratern. Es gehe darum, für die
Honorarberatung in Deutschland die gleichen wettbewerblichen
Ausgangsbedingungen ("level playing field") zu erreichen. Karl
Matthäus Schmidt: "Nur die Honorarberatung kann den
Interessenkonflikt in der Finanzberatung auflösen. Wir brauchen
dringend einen Systemwechsel, um das Verbrauchervertrauen in die
Finanzbranche wiederherzustellen." Hierfür sei das konsequente
Vorgehen in der Londoner City, am größten Finanzplatz Europas, sehr
ermutigend.

Politischer Hintergrund

Am 26. September 2012 stimmt der federführende Ausschuss im
Europäischen Parlament, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung,
über eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen
Kommission ab. Umstritten ist, ob diese lediglich eine
Transparenzpflicht für Provisionen oder ein generelles
Provisionsverbot vorsieht. Parallel dazu hat das Bundesministerium
für Finanzen einen Gesetzentwurf für November dieses Jahres
angekündigt. Er soll die Honorarberatung auf eine neue gesetzliche
Grundlage stellen und so den Verbraucherschutz weiter stärken. "Zu
den laufenden politischen Verhandlungen", so Schmidt, "wollen wir mit
unserer Studie einen substantiellen Beitrag leisten."

Eine Zusammenfassung der Studie und die komplette Version in
englischer Sprache sind abrufbar unter:

ConPolicy
http://ots.de/DoO9H

BVDH
http://www.deutsche-honorarberater.de/index.php?article_id=10009

quirinbank
http://ots.de/40Gjz

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater e.V.(BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH
(Verbund Deutscher Honorarberater) gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Ansprechpartnerin für die Medien:

Kathrin Kleinjung,
Gründungsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater e.V.
Kurfürstendamm 119 in 10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de


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