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EANS-Adhoc: cash.life plant Schadenersatzklage gegen ehemaligen Vorstand

Geschrieben am 14-09-2012

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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14.09.2012

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Aufsichtsrat unter
Berücksichtigung des nicht unerheblichen Kostenrisikos entschieden,
gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft Klage auf
Schadenersatz zu erheben. Die Klage soll in den nächsten Wochen
eingereicht werden. Mit der Klage macht cash.life mehrere Ansprüche
auf Schadenersatz wegen verschiedener Sorgfaltspflichtverletzungen
aus §93 Abs.2 S.1 AktG geltend. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung,
dass die Sorgfaltspflichtverletzungen des Vorstands u.a. zur -
vorzeitigen Aufhebung und - vorzeitigen Kündigung von
Vertragsbeziehungen durch Kunden in den Jahren 2008 und 2009 geführt
haben. Der Schaden für die Gesellschaft besteht im entgangenen
(zukünftigen) Gewinn aus den Vertragsbeziehungen. Er beläuft sich in
der Summe auf rund 35 Mio. Euro und wird im überwiegenden Teil im
Rahmen der Deckung der D&O-Versicherung geltend gemacht.

Rückfragehinweis:
Herr Dr. Joachim Rumpf
Tel.: +49 (0) 89 286 953 236
E-Mail: Joachim.Rumpf@cashlife.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: cash.life AG
Zugspitzstraße 5
D-82049 Pullach
Telefon: +49 (0) 89 286 953 213
FAX: +49 (0) 89 286 953 219
Email: ir@cashlife.de
WWW: http://www.cashlife.de
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: DE0005009104
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
Markt: Hannover, Berlin, Regulierter Markt/General Standard:
Frankfurt
Sprache: Deutsch


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