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Energieeinsparquote und "Weiße Zertifikate" für Deutschland?

Geschrieben am 04-09-2012

Frankfurt (ots) - KfW Bankengruppe und WWF veröffentlichen neue
Studie: Öko-Institut und Fraunhofer ISI prüfen Vor- und Nachteile
einer Einführung eines deutschen Energieeinsparquotensystems

Kann man durch die Einführung eines Einsparquotensystems die
Energieeffizienz in Unternehmen und in Privathaushalten steigern?
Dieser Fragestellung geht eine von KfW Bankengruppe und WWF
Deutschland präsentierte Studie nach. Sie analysiert die
Funktionsweise bestehender Energieeinsparquotensysteme in Frankreich,
Italien, Dänemark und Großbritannien. Für Deutschland stellt sie dar,
welche Vor- und Nachteile solche Systeme gegenüber zum Beispiel
haushaltsbasierten Förderprogrammen haben könnten und welche
Voraussetzungen für eine effiziente Erreichung der gesteckten
Einsparziele erfüllt sein müssen. Abschließend entwirft die Studie
einen Vorschlag zur Ausgestaltung eines eventuellen deutschen
Energieeinsparquotensystems und für seine Einpassung in den
bestehenden Rechtsrahmen.

Dem Vorschlag der Studienautoren - Öko-Institut e. V. und
Fraunhofer ISI - folgend würde den Energieversorgern vorgegeben, in
einer bestimmten Periode eine festgelegte Menge an Energie (z. B.
Strom, Gas, Heizöl) einzusparen. Diese Einsparungen können die
verpflichteten Unternehmen im eigenen Wirkungskreis, bei den eigenen
Kunden, erzielen oder bei den Kunden anderer Versorgungsunternehmen,
etwa durch die Schaffung von Anreizen zum Kauf hocheffizienter
Elektrogeräte oder Heiztechnik, Austausch alter Fenster oder für
standardisierbare Maßnahmen in Gewerbe- und Industriebetrieben. Der
entwickelte Vorschlag sieht zudem eine zusätzliche Handelskomponente
vor. Erzielte Energieeinsparungen könnten mittels sogenannter "Weißer
Zertifikate" gehandelt werden. Für durchgeführte Energieeinsparungen
bekäme der Akteur entsprechende Zertifikate, die er entweder für das
Erreichen seiner eigenen Verpflichtung verwenden oder an andere
verpflichtete Marktakteure verkaufen könnte. Die Generierung und der
Handel mit "Weißen Zertifikaten" sollen hierbei nicht nur den der
Energieeinsparquote unterliegenden Energieversorgern vorbehalten
bleiben. Auch Dritte, beispielsweise Handwerksbetriebe oder
Energieeffizienz-Dienstleister sollen daran teilnehmen können. Den
verpflichteten Energieversorgern stünde es somit frei, die
nachzuweisenden Energieeinsparungen selbst umzusetzen oder durch den
Zukauf von "Weißen Zertifikaten" zu erbringen.

Grundvoraussetzung für die Effizienz von Energieeinsparquoten ist
ein intensiver Wettbewerb zwischen den verpflichteten Unternehmen,
denn nur dann haben diese einen Anreiz, die kostengünstigsten
Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Transaktionskosten dürfen
die verpflichteten Unternehmen und ihre Endkunden einerseits sowie
die staatlichen Kontrollinstanzen andererseits nicht übermäßig
belasten, was bei der Auswahl der anrechenbaren Einsparmaßnahmen und
des Grades der Umsetzungskontrolle berücksichtigt werden muss.
Darüber hinaus muss die Finanzierung der durchgeführten
Einsparmaßnahmen sichergestellt werden. Ein
Einsparverpflichtungssystem kann zudem unerwünschte
Verteilungswirkungen zur Folge haben. Deshalb werden im Gutachten die
unterschiedlichen verteilungspolitischen Wirkungen von
Energieeinsparquoten im Vergleich zu haushaltsfinanzierten
Anreizinstrumenten beschrieben. Die Ausgestaltung eines solchen
Systems muss sich schließlich auch an seinem Beitrag zum Erreichen
der gesteckten Energieeffizienzziele messen lassen.

Die drastische Steigerung der Energieeffizienz ist einer der
zentralen Eckpfeiler der deutschen Energiewende. Die bisherigen
Fortschritte sind - gemessen an den hohen Energieeinsparpotenzialen
in Deutschland - bislang gering. Auch im europäischen Ausland sind
die Resultate mager. Daher sind weitere Anstrengungen erforderlich.
Am 13. Juni einigten sich der Europäische Rat, das EU-Parlament und
die Kommission auf den Entwurf einer neuen
Energieeffizienz-Richtlinie. Kernstück des Richtlinienentwurfs ist
die Einführung eines sogenannten Effizienzverpflichtungssystems in
allen Mitgliedstaaten, das Energieversorger und -händler
verpflichtet, ihren Energieabsatz an Endkunden jährlich um 1,5
Prozent zu reduzieren. In anderen EU-Mitgliedstaaten wurden solche
Systeme bereits vor Jahren eingeführt. Die Mitgliedstaaten können
auch durch von der Kommission zu genehmigende alternative Instrumente
die geforderten Energieeinsparungen sicherstellen.

Die von KfW Bankengruppe und WWF gemeinsam beauftragte Studie will
bei der Entscheidungsfindung unterstützen, ob, unter welchen
Voraussetzungen und in welcher Ausgestaltung ein Einsparquotensystem
ein Weg zur Energieeffizienzsteigerung in Deutschland sein kann. Die
Studie sowie ergänzende Positionspapiere von KfW bzw. WWF stehen
unter www.kfw.de/studien bzw. www.wwf.de/energieeinsparquote zum
Downlad bereit.



Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM); Dr. Charis Pöthig,
Tel. 069 7431-4683, Fax: 069 7431-3266,
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de/newsroom


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