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Richtiges Verhalten an der Unfallstelle / Gaffern drohen bis zu 5000 Euro Strafe / ADAC gibt Tipps zur Ersten Hilfe und Rettungsgasse

Geschrieben am 29-08-2012

München (ots) - Wer als Ersthelfer an eine Unfallstelle kommt, ist
häufig verunsichert, wie er sich richtig verhalten soll. Prinzipiell
gilt, dass die Eigensicherung immer Vorrang hat. Für die schnelle
Hilfe vor Ort gibt der ADAC folgende Tipps:

- Sieht man einen Unfall, sofort die Warnblinkanlage einschalten
und in sicherem Abstand zur Unfallstelle auf dem Standstreifen
anhalten.

- Warnweste anziehen, vorsichtig aussteigen, möglichst hinter der
Leitplanke laufen und das Warndreieck mindestens 100 Meter (auf
der Autobahn 150 Meter) vor der Unfallstelle aufstellen.

- Über die Nummer 112 einen Notruf absetzen, der folgende
Informationen beinhaltet: Wo hat sich der Unfall ereignet? Was
ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche
Verletzungen gibt es? Wichtig: Rückfragen der Notrufzentrale
abwarten.

- Wer geschult ist, sollte zuerst die lebenswichtigen Funktionen
des Unfallopfers überprüfen. Bei Bewusstlosigkeit und normaler
Atmung den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Atmet
das Unfallopfer nur noch unregelmäßig oder gar nicht, die
Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen. Starke Blutungen mit
einem Druckverband stillen und gegebenenfalls unter Schock
stehende Personen betreuen.

- Wer nicht geschult ist und sich keine Sofortmaßnahmen am
Unfallort zutraut, sollte die Unfallopfer dennoch nicht alleine
lassen bis die Rettungskräfte eintreffen.

Wer nach einem Unfall im Stau steht, ist verpflichtet, eine
Rettungsgasse zu bilden. Das heißt, alle Autos auf der linken
Fahrspur halten sich möglichst links, alle anderen fahren nach
rechts. Für ankommende Rettungsfahrzeuge ist der Standstreifen als
Rettungsweg nicht geeignet, da er oft nicht durchgehend ausgebaut ist
oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert wird.

Gaffen statt zu helfen, ist nicht nur rücksichtslos und
gefährlich, sondern kann auch teure Konsequenzen haben. Das Bußgeld
reicht von 40 bis zu 5000 Euro, wenn Einsatzkräfte behindert werden.

Der ADAC empfiehlt - auch zur eigenen Sicherheit - regelmäßig
einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen. Weitere Informationen zum Thema
gibt es unter www.adac.de/erstehilfe.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Christina Schneider
Tel.: +49 (0)89 76762956
E-Mail: katrin.muellenbach-schlimme@adac.de


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