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Dr. Vogl führt 100 Prozesse gegen Liechtensteiner Lebensversicherungen Swiss Life und Vienna Life

Geschrieben am 24-08-2012

Feldkirch (ots) - Der Liechtensteiner OGH hat jüngst
ausgesprochen, dass Versicherungsnehmer, welche eine fondsgebundene
Lebensversicherung abschließen, genauesten über die Art und
Wirkweise des Fonds zu informieren sind.

Dr. Vogl ist der Ansicht, dass ein vollkommen aufgeklärter
Versicherungsnehmer nie auf die Idee gekommen wäre, bei Swiss Life
oder Vienna Life, eine fondsgebundene Lebensversicherung
abzuschließen.

Der Kaufentschluss des Versicherungsnehmers wurde zusätzlich noch
verstärkt, indem den Versicherungsnehmern unrealistische
Wertentwicklungsprognosen unterbreitet werden.

In einem solchen Fall hat nunmehr der Deutsche Bundesgerichtshof
(BGH, GZ IV ZR 271/10) ausgesprochen, dass ein Versicherer, welcher
keinen Außendienst hat, sich nicht darauf berufen kann, ein Makler
hätte den Kunden falsch informiert. Für das Verschulden des Maklers
hat die Versicherung einzustehen.

Weiters hat der BGH ausgesprochen, dass ein Versicherer, welcher
frivole Zukunftsprognosen äußert, letztlich auf Einhaltung seiner
Versprechungen in Anspruch genommen werden kann.

Laut Dr. Vogl ist zu erwarten, dass die richtungsweisende
Entscheidung des BGH, welche gegenüber der Clerical Medical
Insurance (CMI) ergangen ist, auch auf in Liechtenstein und
Österreich anhängige Verfahren durchschlägt.

Im Übrigen ist Dr. Vogl noch keine fondsgebundene
Lebensversicherung untergekommen, bei welcher der Kunde auch nur
irgendeinen Nutzen hätte. Der Kapitalverlust beträgt im Verhältnis
zu einem risikolosen Investment (Sparbuch, Wohnbauanleihe,
Staatsanleihe der Rep. Österreich) mindestens 50% des eingesetzten
Kapitals.

Dr. Vogl rechnet vor:

- Kapitaleinsatz 2002: Euro 100.000,00
- Bei Investition dieses Geldes in eine Wohnbau-, Staatsanleihe,
hätte der Kunde im Jahr 2012 ca. Euro 150.000,00
- Von der Lebensversicherung werden jedoch nur Euro 80.000,00
ausbezahlt.
- Der Verlust, bezogen auf Euro 100.000,00 beträgt somit Euro
70.000,00
Lebensversicherungsprodukte sind daher, auch wenn sie eine Kapitalgarantie versprechen, mit großer Vorsicht zu beurteilen. Dies gilt insbesondere für Produkte der Wiener Städtischen (UFOS), Vienna Life (SELECTA), Aspecta Weltpolizze (nunmehr HDI), Clerical Medical Insurance (CMI), Standard Life.
Dr. Vogl vertritt die Ansicht, dass auch in Österreich und in Liechtenstein Lebensversicherer das, was sie frivol angeboten und versprochen haben, halten müssen.

Bezüglich der 100 Verfahren, welche gegen die Vienna Life und
Swiss Life angestrengt wurden, finden die ersten Verhandlungen
bereits im August /September 2012 statt.

Dr. Vogl weist darauf hin, dass bei längerem Zuwarten die
Verjährungsproblematik eine immer gewichtigere Rolle spielen könnte.

Weitere Informationen auf http://www.vogl.or.at oder unter +43
5522 77777.

Rückfragehinweis:
Vogl Rechtsanwalt GmbH
Hirschgraben 4
6800 Feldkirch
Telefon: +43 5522 77777
e-mail: office@vogl.or.at
Web: http://www.vogl.or.at
Facebook: http://www.facebook.com/ra.vogl
Twitter: http://twitter.com/voglgmbh

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/13047/aom


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