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EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 14-08-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Wien, FN290506s
ISIN AT00000OESD0

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

2. ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei
Holding AG

am Freitag, dem 14. September 2012, um 14.00 Uhr,
in der Säulenhalle der Wiener Börse AG, Wallnerstraße 8, 1014 Wien.

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. März 2012
samt Anhang und Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des
IFRS-Konzernabschlusses zum 31. März 2012 samt Konzernanhang und
-lagebericht, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des
Berichts des Aufsichtsrats gemäß §96 AktG.

* Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2011/12.

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2011/12.

* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12.

* Wahl des Abschlussprüfers für den UGB-Jahresabschluss und den
IFRS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012/13.

* Beschlussfassung über

a) die für die Dauer von höchstens 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung
an gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie
Absatz 1a und 1b AktG zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft sowohl über die
Börse als auch durch ein öffentliches Angebot, allenfalls auch außerbörslich
unter Berücksichtigung der Vorgaben des §47a AktG, bis zu maximal 10 % des
Grundkapitals der Gesellschaft, der Festsetzung des niedrigsten und höchstens
Gegenwertes gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG, sowie zur Festsetzung der
Rückkaufbedingungen.

b) die Ermächtigung des Vorstandes, erworbene eigene Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG einzuziehen (samt
Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen) oder wieder zu veräußern sowie
die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs gemäß §65 Absatz 1 Ziffer 8 AktG ausgeschlossen.

c) die außerbörsliche Veräußerung von maximal bis zu 337.500 erworbenen
eigenen Aktien gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit § 153 Absatz 3 und 4
AktG zum Zwecke der Bedienung von Mitgliedern des Vorstands gewährten
Aktienoptionen, sohin zur außerbörslichen Veräußerung zum Zweck der Durchführung
des Programms für Aktienoptionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm für den
Vorstand der Gesellschaft gemäß dem vom Aufsichtsrat der Gesellschaft
veröffentlichten Bericht gemäß § 95 Absatz 6 AktG vom 21. Mai 2012, unter
Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der Aktionäre.

d) die für die Dauer von maximal fünf Jahren ab Beschlussfassung gültige
Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 65 Absatz 1b AktG in Verbindung mit §§ 169
bis 171 AktG, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts (des Wiederkaufrechts) der Aktionäre
zu beschließen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind ab 14. August 2012 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

* Geschäftsbericht 2012, beinhaltend:
+ IFRS-Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
+ Corporate Governance-Bericht,
+ Vorschlag für die Gewinnverwendung,
+ Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG,

* Jahresfinanzbericht, beinhaltend
+ UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht,

jeweils für das Geschäftsjahr 2011/2012;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
* Bericht des Vorstands zu TOP 6 - Erwerb eigener Aktien,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 118 UND 119 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
24. August 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1239
Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter
Riedlinger-Baumgartner, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 5. September 2012 der Gesellschaft entweder
per Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder an 1239 Wien, Tenschertstraße
7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner,
oder per E-Mail riedlinger@staatsdruckerei.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Post an 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung
Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner, oder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100, übermittelt werden.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 4. September 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. September 2012
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss.

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Waldgasse 9
2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail: anmeldung.oesd@hauptversammlung.at wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG nimmt Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß §114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden.

Depotbestätigung gem. §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes * Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT00000OESD0, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, *
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 4. September 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 13. September
2012, 17.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH
Boten Waldgasse 9
2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail: anmeldung.oesd@hauptversammlung.at
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der
Gesellschaft übersandten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a Abs. 3 AktG
sinngemäß.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 7.500.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält am Tag der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 7.500.000.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre
Anmeldebestätigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt
worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mit dabei haben.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor,
die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden.

Wien, im August 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
lackner@staatsdruckerei.at

Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner
Leiter Marketing & PR
Tel.: +43/1/206 66-600;
riedlinger@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Tenschertstraße 7
A-1239 Wien
Telefon: +43 1 206 66
FAX: +43 1 206 66 100
Email: office@staatsdruckerei.at
WWW: www.staatsdruckerei.at
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT00000OESD0
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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