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Rückstände in Bio-Kräutern sind kein Grund zur Sorge / BfR sieht weder chronische noch akute Risiken / IVA: Wirrwarr der Begriffe verunsichert Verbraucher

Geschrieben am 13-07-2012

Frankfurt/Main (ots) - Die Nachricht klingt alarmierend: Die
Deutsche Presse-Agentur (dpa) meldet, ein Produzent in Niedersachen
muss "wegen einer Belastung mit einem Pflanzenschutzmittel 1,5
Millionen Bio-Kräutertöpfe vernichten". Pflanzenschutz-Rückstände in
Bio-Kräutern? Ist das der nächste Lebensmittel-Skandal? Oder einfach
nur eine Vorsichtsmaßnahme? Und ist der Stoff überhaupt ein
Pflanzenschutzmittel, ein Pflanzenstärkungsmittel, oder ein
Desinfektions- oder Konservierungsmittel? Oder gar ein "Pestizid",
wie die BILD-Zeitung schrieb?

Auf Nachrichten von Pflanzenschutz-Rückständen in frischen
Lebensmitteln reagieren Verbraucher besonders sensibel. Aus Sicht des
Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) muss in diesem Fall besonders
sorgfältig hingeschaut werden, damit die Konsumenten durch die
Vielfalt der Begriffe nicht unnötig verunsichert werden. Das
Wichtigste für sie: Auch wenn die Kräuter nicht mehr verkauft werden
dürfen ("nicht verkehrsfähig"), wäre der Verzehr nach Expertenmeinung
des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gesundheitlich
unbedenklich.

Aber Halt: Sprach die dpa nicht von der "Belastung mit einem
Pflanzenschutzmittel"? Wie passt das zusammen? Von dem Stoff DDAC
(Didecyldimethylammoniumchlorid) wurden Rückstände über dem
Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Dies ist der Standardwert,
der für alle Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gilt, für die keine
expliziten Werte festgelegt wurden; er ist bewusst sehr niedrig
angesetzt, um hohe Sicherheit zu gewähren.

In der Tat findet sich DDAC als Pflanzenschutz-Wirkstoff auf der
Positiv-Liste der Europäischen Union (Anhang I der Richtlinie
91/414); jedoch nur zur Anwendung in geschlossenen Räumen bei
Zierpflanzen! Es gibt also tatsächlich Pflanzenschutzmittel, die die
Substanz als Wirkstoff haben, jedoch nicht für die
landwirtschaftliche Produktion von Nahrungspflanzen.

Es bleibt die Frage: Wie also kam der Stoff in die Bio-Kräuter?
Haben die Biobauern gepfuscht? Klare Antwort: Nein. Nach jetzigen
Erkenntnissen stammen die Rückstände von einem sogenannten
"Pflanzenstärkungsmittel". Nach den Anbauregeln des Ökolandbaus
dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel verwendet
werden. Biobauern stehen jedoch Pflanzenstärkungsmittel, die weniger
strengen Regulierungen unterliegen als Pflanzenschutzmittel, zur
Verfügung. Nach Auskunft der Bundesvereinigung der
Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e. V. (BVEO) enthielt das
inzwischen verbotene Mittel "Vi-Care", das viele Bio-Bauern
einsetzten, eine Beimischung von DDAC, was die Rückstände in den
Kräutern erklärt.

Allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass ein Lebensmittel in
Kontakt mit DDAC kommt. Denn der Stoff wird als Desinfektions- und
Konservierungsmittel verwendet, ist also in vielen Bereichen zur
Reinigung und Hygiene vorgesehen. Das BfR hält daher auch in einer
aktuellen Stellungnahme einen deutlich höheren
Rückstands-Höchstgehalt für angemessen. Fazit: die geltenden
Bestimmungen ließen den Produzenten keine andere Wahl, als die
Bio-Kräuter zu vernichten; für den Verbraucher jedoch bestand zu
keinem Zeitpunkt ein gesundheitliches Risiko.

Mehr Informationen:

>> Bewertung des BfR (PDF, 183 KB)
http://ots.de/QOPG0

>> Stellungnahme der BVEO (PDF, 93 KB)
http://ots.de/7rQ16

Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der
52 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung,
Schädlingsbekämpfung und Biotechnologie. Die vom IVA vertretene
Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und
nachhaltige Landwirtschaft.



Pressekontakt:
Industrieverband Agrar e. V., Pressestelle
Martin May
Tel. +49 69 2556-1249 oder +49 151 54417692
Fax +49 69 2556-1298
E-Mail: may.iva@vci.de
http://www.iva.de


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