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Recht - Was tun bei Mängeln, Verspätung oder verlorenem Koffer? / ADAC: Reisemängel am besten mit Fotos dokumentieren

Geschrieben am 09-07-2012

München (ots) - Wenn die Urlaubsreise durch verspätete Flüge,
verlorene Koffer oder verschmutzte Hotelzimmer beeinträchtigt wird,
ist guter Rat oft teuer. Schließlich wollen die Reisenden eine
Entschädigung für die getrübten Urlaubsfreuden. Damit dies gelingt,
gibt der ADAC Tipps, wie man sich am besten zur Wehr setzt.

Reisemängel: Pauschale Aussagen wie "Zimmer verschmutzt" oder
"Essen nicht abwechslungsreich" reichen vor Gericht nicht aus.
Vielmehr muss der Urlauber den Mangel konkret beschreiben. Zudem ist
es wichtig, Beweismaterial zu sammeln: Fotos, Zeugenaussagen und wenn
möglich eine Bestätigung der Reiseleitung. Der ADAC bietet ein
Musterformular zur richtigen Mängelanzeige bei der Reiseleitung an.
Diese Rüge mit Abhilfeverlangen am Urlaubsort ist Voraussetzung für
eine spätere Preisminderung. Diese muss innerhalb eines Monats nach
Rückkehr mit konkreten Angaben beim Reiseveranstalter geltend gemacht
werden.

Flugverspätung: Bei einer mehr als dreistündigen Verspätung muss
die Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen leisten - es sei denn, sie
ist für die Verspätung nicht verantwortlich (z.B. bei extremen
Unwettern). Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der
Länge der Flugstrecke und reicht von 250 bis 600 Euro.
Pauschalreisende können sich zudem bei einer Verspätung von mehr als
vier Stunden an ihren Reiseveranstalter wenden und eine
Reisepreisminderung in Höhe von fünf Prozent des Tagesreisepreises
pro weiterer Stunde der Flugverspätung fordern.

Gepäckschaden: Der Reiseveranstalter haftet für Gepäckverlust,
solange er das Gepäck befördert (z.B. bei organisierten Bus-, Bahn-
oder Flugreisen). Der Reisende muss dann durch Rechnungsbelege oder
andere Unterlagen den Wert der verlorenen Gegenstände nachweisen.
Kommt der Koffer verspätet am Urlaubsort an, sprechen die Gerichte in
der Regel pro Tag eine Preisminderung in Höhe von 15 - 40 Prozent des
Tagesreisepreises zu. Wer nur einen Flug gebucht hat, muss sich
direkt an die Fluggesellschaft wenden. Diese haften maximal bis etwa
1 200 Euro.

Schlichtung im Luftverkehr: Am 4. Juli 2012 wurde vom
Bundeskabinett ein Gesetz zu Schlichtung im Luftverkehr beschlossen.
Danach können Streitigkeiten mit Fluggesellschaften wegen
Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen sowie der
Beschädigung oder des Verlustes von Gepäck durch eine unabhängige
Stelle geschlichtet werden. Nachteil: Die Schlichtungsstelle wird es
frühestens Mitte 2013 geben. Pauschalreisende und Geschäftsreisende
können die Schlichtungsstelle nicht anrufen, sie steht bisher nur
privaten Individualreisenden offen.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de


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