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Entscheidung des OLG Brandenburg zu altem DISQ-Siegel: Urteil ohne Auswirkungen - Deutsches Institut für Service-Qualität vergibt das Siegel bereits seit Mai 2011 nicht mehr

Geschrieben am 27-06-2012

Hamburg (ots) - Ein Urteil ohne gravierende Folgen sprach heute
das Oberlandesgericht Brandenburg: Die Entscheidung betraf ein Siegel
des Deutschen Instituts für Service-Qualität, das in dieser Form
nicht mehr vergeben wird.

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte ein Urteil des
Landgerichts Potsdam vom 6. Mai 2011, mit dem es dem Möbelhaus
Höffner verboten wurde, mit einem Siegel des Deutschen Instituts für
Service-Qualität zu werben. In der 2009 vom Deutschen Institut für
Service-Qualität durchgeführten Studie hatte Höffner den ersten Platz
belegt und warb mit der Auszeichnung "1. Platz, Bestes Möbelhaus".
Bemängelt wurde einerseits, dass der Zusatz "Bestes Möbelhaus -
Service" fehlte, da es sich um eine reine Servicestudie handelte.
Andererseits wurde moniert, das Siegel würde den Eindruck erwecken,
es handele sich bei dem Deutschen Institut für Service-Qualität um
eine öffentliche Einrichtung.

"Es war nie unsere Absicht zu verschleiern, dass wir
privatwirtschaftlich organisiert sind. Wir haben bereits unmittelbar
nach dem erstinstanzlichen Urteil im Mai 2011 reagiert und unser
Siegel geändert", betont Bianca Möller, Geschäftsführerin des
Deutschen Instituts für Service-Qualität. "So steht der
Rechtsformzusatz GmbH & Co. KG mittlerweile zentral und prominent
hervorgehoben direkt beim Unternehmensnamen im Siegel. Außerdem wird
bei reinen Servicestudien seit Jahren angegeben, dass es sich um
solche handelt." Die Entscheidung des OLG Brandenburg betrifft also
eine Siegelform, wie sie schon seit längerem vom Deutschen Institut
für Service-Qualität nicht mehr vergeben wird. Insofern ist die vom
Gericht angeführte Irreführung mittlerweile ausgeschlossen.

Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. In der
mündlichen Verhandlung hatte das Oberlandesgericht Brandenburg jedoch
ausgeführt, dass die Methodik der Studie, die der Kläger ebenfalls
bemängelt hatte, nicht angreifbar sei. Ob das Oberlandesgericht bei
dieser Einschätzung bleibt, wird ein Blick auf die schriftlichen
Urteilsgründe zeigen. "Per Gutachten hat uns ein Professor der
Universität Hamburg aber bestätigt, dass unsere Methodik
wissenschaftlich fundiert ist und die kritisierten Punkte
ungerechtfertigt sind", ergänzt Möller.

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Hinter
der Klage steht, wie vor Gericht unbestritten vorgetragen wurde, die
Stiftung Warentest. "Die staatlich finanzierte Stiftung Warentest
fürchtet offenbar Konkurrenz", sagt Markus Hamer, Geschäftsführer des
Deutschen Instituts für Service-Qualität. "Dabei ist es für den
Verbraucher doch nur von Vorteil, wenn das Angebot der Stiftung
Warentest durch Studien von unabhängigen, privaten Testinstituten
ergänzt wird. Als Mediendienstleister für renommierte Zeitschriften
wie Focus Money oder Fernsehsender wie n-tv hat für uns
Unabhängigkeit und Objektivität höchste Priorität."



Pressekontakt:
Bianca Möller
Telefon: +49 (0)40 / 27 88 91 48 - 12
Mobil: +49 (0)170 / 29 33 857
E-Mail: b.moeller@disq.de
www.disq.de


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