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EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG / Aktionärsidentifikation / Handelsaussetzung

Geschrieben am 25-06-2012

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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25.06.2012

Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund
der in den nächsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des
Firmenbuchgesuchs mit den Beschlüssen der am 18.6.2012
stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc Meldung vom
19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Sicherstellung der
Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) ins
Firmenbuch der Handel in den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der
Wiener Börse ab dem 27.Juni 2012 ausgesetzt wird.

Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach
Durchführung des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der
TeleTrader Software AG an der Wiener Börse nicht mehr gegeben sein
wird.

Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals
Aktionäre) der TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu
können, werden die der Gesellschaft bereits bekannten und auch die
derzeit nicht namentlich bekannten Aktionäre letztmalig aufgefordert,
sich mit ihrem Aktienbesitz bei der Gesellschaft schriftlich oder per
E-Mail (investor@teletrader.com) zu identifizieren. Um den exakten
Aktienbesitz jedes Aktionärs dem beurkundenden Notar bekanntgeben zu
können, werden die Aktionäre aufgefordert, ihren Aktienbesitz durch
Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom Mittwoch, den
27.Juni 2012 bis spätestens Freitag, den 29.Juni 2012 nachzuweisen.
Zusätzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum (oder
Firmenbuch-/Registrierungsnummer) für die Eintragung in das
Firmenbuch benötigt.

Hinweis des Vorstandes: Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG müssen
die aktienrechtlichen Anteilsscheine nach der beschlossenen
Umwandlung gegen Aufforderung bei der Gesellschaft eingereicht
werden. Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder
Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des
§ 67/§ 179 AktG für die Kraftloserklärung der nicht freiwillig
eingereichten aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden
die Aktien trotz entsprechender Aufforderung unter Androhung der
Kraftloserklärung nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die
Kraftloserklärung.

Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine:
Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionäre seitens
der Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionären zustehenden
Aktien der TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder
Zwischenscheine zum Umtausch in Gesellschaftsanteile bei der
Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15, 1010 Wien
(investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklärung,
einzureichen (Veröffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm §
58(2) AktG).

Rückfragehinweis:
Mag. Roland Meier
Tel.:15331656-0
mailto:roland.meier@teletrader.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: TeleTrader Software AG
Salzgries 15
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)1 533 1656
FAX: +43(0)1 533 1656 20
Email: investor@teletrader.com
WWW: www.teletrader.com
Branche: Software
ISIN: AT0000713854
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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