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Bei Arbeiten im Ausland unfallversichert (BILD)

Geschrieben am 25-06-2012

Berlin (ots) -

Die Globalisierung betrifft auch die Bauwirtschaft, immer häufiger
sind deutsche Baufirmen im Ausland tätig. Die Beschäftigten müssen
dort jedoch nicht auf ihren Versicherungsschutz verzichten: Auch im
Ausland sind sie gegen Risiken durch Arbeits- und Wegeunfälle sowie
Berufskrankheiten voll abgesichert. Dieses gilt für Mitarbeiter von
Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die auf Grund eines hier
begründeten Beschäftigungsverhältnisses im Auftrag ihres Arbeitgebers
für begrenzte Zeit im Ausland arbeiten. Damit werden vorübergehende
Tätigkeiten im Ausland mit einer Beschäftigung in Deutschland gleich
gestellt, informierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG
BAU).

Rund 250 Arbeits- und Wegeunfälle mit Beschäftigten der
Bauwirtschaft geschehen jedes Jahr im Ausland. Bei allen gewerblichen
Berufsgenossenschaften zusammen werden jährlich etwa 2.000 Arbeits-
und Wegeunfälle registriert. Wenn im Ausland ein Arbeitsunfall
geschieht oder eine Berufskrankheit eintritt, kommt die BG BAU für
Maßnahmen zur Heilbehandlung und für medizinische sowie berufliche
Rehabilitations- und Pflegekosten auf und zahlt nach Ablauf der
Lohnfortzahlung des Unternehmers Verletztengeld. Wer nach einem
Unfall oder einer Berufskrankheit dauerhaft mindestens um 20 Prozent
erwerbsgemindert bleibt, hat Anspruch auf eine Versichertenrente.
Führt ein Unfall oder eine Berufskrankheit zum Tode, erhalten die
Hinterbliebenen eine Rente von der BG BAU.

Ein Antrag auf Versicherungsschutz im Ausland ist laut BG BAU
nicht erforderlich. Die Beschäftigten sind weiterhin nach deutschem
Recht unfallversichert, wenn sie voraussichtlich nicht länger als 24
Monate in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) eingesetzt
sind. Bei einer Beschäftigung in Staaten, die nicht der EU
angeschlossen sind, gelten andere Regelungen. Die BG BAU berät bei
allen Fragen dazu. Zusätzlich werden bei der Prüfung des
Unfallversicherungsschutzes besondere Gefährdungen berücksichtigt,
die durch Auslandstätigkeiten bedingt sind. Dies kann zum Beispiel
ein Unfall sein, der auf Grund politischer Auseinandersetzungen
geschieht.

Bei Aufenthalten in EU-Staaten und der Schweiz werden
Sachleistungen wie ärztliche Behandlungen von den
Versicherungsträgern im Gastland übernommen und die Kosten von der BG
BAU erstattet. Bescheinigungsformulare zur Sachleistungsaushilfe
erhalten Arbeitnehmer bei ihrer Krankenkasse. Müssen Beschäftigte im
Ausland Eigenanteile zahlen, so erstattet die BG BAU in der Regel
auch diese Leistungen. Fragen zum Thema per Mail an info@bgbau.de
oder telefonisch über die Bezirksverwaltungen der BG BAU unter
www.bgbau.de, "Ansprechpartner/Adressen".



Pressekontakt:
Thomas Lucks
069/4705-824
thomas.lucks@bgbau.de

Joachim Förster
030/85781-518
joachim.förster@bgbau.de


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