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TÜV Rheinland: Sicher fliegen mit kleinen Kindern nur im geeigneten Kindersitz / Geeigneten Kindersitz mit Prüfzeichen "For use in aircraft" benutzen / Zugelassenen Sitze unter www.tuv.com/kindersitze

Geschrieben am 22-06-2012

Köln (ots) - Flugzeuge sind nach wie vor eines der sichersten
Verkehrsmittel. Rund 175 Millionen Menschen starteten oder landeten
allein 2011 auf deutschen Flughäfen. Doch wer sich mit kleinen
Kindern auf die Reise begibt, sollte in punkto Sicherheit einiges
bedenken. Kleinkinder werden in vielen Flugzeugen mit dem sogenannten
"Loop Belt" oder "Schlaufengurt" auf dem Schoß der Eltern
festgeschnallt. Dieser Zusatzgurt wird in den Beckengurt des
Erwachsenen eingefädelt und dann um das Kind herumgelegt. Damit wird
das Kind auf dem Schoß des Erwachsenen fixiert. Kritisch, meint
Martin Sperber, Luftfahrtexperte bei TÜV Rheinland: "Im Fall von
Turbulenzen oder einer Notlandung können durch den Schlaufengurt
immense Kräfte auf den Bauchraum der Kinder wirken und schwere innere
Verletzungen hervorrufen." Kinder nicht angeschnallt reisen zu lassen
löst das Problem allerdings auch nicht. Tests zeigen, dass es für
Eltern unmöglich ist, ihr Kind bei einem Crash festzuhalten - ganz
wie im Auto.

Luftfahrtexperte Sperber empfiehlt, für alle Kinder bis zu einer
Körpergröße von 1,25 Metern einen eigenen Sitzplatz zu buchen, unter
gleichzeitiger Nutzung eines geeigneten für die Luftfahrt
zugelassenen Auto-Kindersitzes. Erkennbar sind diese Sitze am TÜV
Rheinland-Prüfzeichen "For use in aircraft". Nur Sitze mit diesem
Label können im Flugzeug genutzt werden. Bei den allermeisten
Airlines werden diese Kindersitze von den Eltern mitgebracht. . Auch
die Eltern reisen viel bequemer, wenn das Kind nicht den ganzen Flug
auf ihrem Schoß sitzt. Die Zusatzkosten für den Sitzplatz oder den
eventuell notwendigen Kauf eines Kindersitzes sollten Eltern nicht
scheuen. "Am besten informieren sich Eltern bereits beim Kauf des
Kindersitzes fürs Auto genau, was den möglichen Einsatz im Flugzeug
angeht", sagt Martin Sperber.

Vor der Flugbuchung sollten die Eltern zudem bei der Airline
anfragen, ob Kindersitze bei Start, Landung und Turbulenzen genutzt
werden dürfen. Einfacher: bei der Auswahl der Fluggesellschaft auf
das Prüfzeichen "Child Seats Welcome" achten, das TÜV Rheinland
vergibt. "Die geprüften Fluglinien, etwa Lufthansa und ihre
Regionalpartner, demonstrieren dadurch, dass die von TÜV Rheinland
qualifizierten Sitze in ihren Maschinen genutzt werden können. Zudem
stellt es eine entsprechende Personalschulung sicher", so Sperber.

Weitere Informationen sowie alle zugelassenen Sitze unter
www.tuv.com/kindersitze im Internet.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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