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Arbeitslust statt Steuerfrust - Mit legalen Tricks klar im Vorteil

Geschrieben am 19-06-2012

München (ots) - Kaum ein Thema unseres Lebens ist so präsent und
einflussreich und gleichzeitig so unbeständig wie das Geld. Dabei hat
sich trotz aller Wechsellebigkeit eines nicht verändert: Der Frust,
der aufkommt, wenn es ums Steuerzahlen geht. Schon im Mittelalter als
"erlaubter Fall von Raub" verrufen, führt die Brutto-Netto-Rechnung
auch den modernen Menschen in Verzweiflung. Dabei ist ein Restlohn
von 50-70% kein Muss! Es gilt: Wer mehr weiß, ist klar im Vorteil und
zahlt weniger Abgaben - auf legale Art und Weise.

"Die vielen komplizierten Steuersparmodelle und Steuerspartipps
taugen für den 'normalen' Steuerpflichtigen in der Regel nichts",
konstatiert Michael Suckow und ergänzt: "Der Steuer-Dschungel wird
trotz politischer Vereinfachungs-Versprechen einfach immer
undurchdringlicher. Was bleibt, ist der leidtragende Arbeitnehmer,
der die hohen Steuern und Sozialabgaben zahlt und vom eigenen
Bruttoeinkommen nicht viel zurückbehält." Suckow ist als
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf professioneller Ebene mit dem
Thema vertraut. Er weiß, dass es trotz fachlicher Hürden auch für den
Laien einfache Wege gibt, Freibeträge auszuschöpfen, Kosten
steuerlich abzusetzen und die vorhandenen Rechte so auszunutzen, dass
bares Geld gespart wird. In dem von Suckow und seinen Kollegen
Joachim Albers und Arne Lißewski verfassten Ratgeber "Legal arbeiten
ohne Steuern und Sozialversicherung" (Verlag C.H.Beck) lautet die
Devise daher: "Gewusst wie!"

Schauen Sie sich einmal Ihre Abrechnung an und fragen Sie sich:
Was zahle ich eigentlich wofür? Keinen Durchblick? Dann geht es Ihnen
wie den meisten Bürgern: Sie zahlen mehr Steuern und Sozialabgaben
als notwendig. "Das lässt sich ändern, schon allein bei den
monatlichen Versicherungsbeiträgen", erklärt Suckow. Obwohl im
Wesentlichen den Lebenshaltungskosten zuzuordnen, hat der Gesetzgeber
hierfür Steuerabzüge zugelassen. Dazu zählen als Sonderausgaben die
Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ebenso wie
Vorsorgeaufwendungen zur Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Kranken-
und Lebensversicherung. "Sogar die Kirchensteuer ist in voller Höhe
abzugsfähig", ergänzt der Autor.

Darüber hinaus finden sich auch speziellere Steuer-Nischen. So
etwa für diejenigen, die Angehörige krankheits- oder pflegebedingt
besuchen. Betroffene können hierfür entstandene Kosten steuerlich
anrechnen und diese erstatten. Suckows Tipp: "Lassen Sie sich die
Notwendigkeit der Besuche vom Arzt bescheinigen, dann sollte der
Rückzahlung nichts mehr im Wege stehen."

Auch wer Kinder hat, die noch in der Ausbildungsphase stecken,
kann sich einen Teil der Aufwendungen zurückzahlen lassen. Dies gilt
genauso für gezahlten Unterhalt. "Darunter fallen typische Ausgaben
für Essen, Kleidung oder Hausrat. All diese Dinge werden Ihnen als
außergewöhnliche Belastungen angerechnet", verdeutlicht Suckow. Bei
kleineren Kindern sind es wiederum die Betreuungskosten, die
steuerlich berücksichtigt werden. Ob durch die Erwerbstätigkeit der
Eltern oder durch einen behinderungsbedingten Betreuungsbedarf - bis
zu 4.000 Euro sind pro Kind jährlich abzugsfähig. Der
Wirtschaftsprüfer empfiehlt: "Lassen Sie sich auf der Lohnsteuerkarte
einen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten eintragen, so erhöht
sich Ihr Netto-Auszahlungsbetrag, es gibt also mehr Geld!"

Auch wenn sich nicht alle Steuertipps in der nächsten
Steuererklärung anwenden lassen, bereits einzelne senken die
Steuerlast und füllen den Geldbeutel. Suckow weiß: "Schon mit ein
paar Tricks lässt sich bares Geld sparen!". Ergebnis: Mehr Netto vom
Brutto - auch für Sie!

Beck Kompakt
Michael Suckow/Joachim Albers/Arne Lißewski, Legal arbeiten ohne
Steuern und Sozialversicherung, Verlag C.H.Beck, 128 Seiten,
kartoniert EUR 6,90, ISBN 978-3-406-62624-1, www.beck-shop.de/8761843



Pressekontakt:

Verlag C.H.Beck oHG
Bianca Kirchner
Tel.: (089) 381 89-666
Fax: (089) 381 89-480
E-Mail: Bianca.Kirchner@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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