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EANS-News: S IMMO AG /Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG

Geschrieben am 05-06-2012

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

Wien (euro adhoc) - Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
der S IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG

Die 23. ordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG (FN 58358x) vom
01. 06. 2012 hat folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65
Abs. 1 Z 8 AktG iVm § 2 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht
wird:

1. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von
30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10
% des Grundkapitals auch wiederholt sowohl über die Börse als auch
außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts der Aktionäre zu erwerben. Die Ermächtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

2. Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils einen Betrag von 1,--
Euro nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über
dem durchschnittlichen Börsekurs der dem jeweiligen Rückkauf
vorausgehenden drei Börsetage an der Wiener Börse liegen.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch darauf beruhende
Rückkaufprogramme und allfällige Wiederverkaufsprogramme sowie
deren jeweilige Dauer sind zu veröffentlichen.

4. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der
Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Einziehung der Aktien ergeben, zu
beschließen.

5. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab
Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
erworbenen eigenen Aktien auch auf eine andere Art als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich
zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch
das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
(Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

Der gegenständliche Beschluss wurde auch auf der Website des
Unternehmens, www.simmoag.at, veröffentlicht.

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
Phone: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
E-mail: andreas.feuerstein@simmoag.at
www.simmoag.at

Corporate Communications:
Bosko Skoko
Phone: +43(0)50100-27522
Fax: +43(0)05100-927522
E-mail: bosko.skoko@simmoag.at
www.simmoag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50100-27550
FAX: +43(0)050100-927559
Email: office@simmoag.at
WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
Indizes: ATX Prime, IATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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