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Baufinanzierung: Wohnriester-Verträge immer beliebter - Zuwachs im ersten Quartal 2012

Geschrieben am 01-06-2012

Hamburg (ots) - Die Anzahl der Wohnriester-Verträge steigt stetig.
Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab,
bestanden im ersten Quartal 2012 65.000 mehr Verträge als zum
Jahresende 2011 (775.000 Verträge). Die Steigerungsrate betrug damit
8,4 Prozent.

Das Geschäft mit den anderen Formen der staatlich geförderten
Riester-Produkte (Rentenversicherungen, Fondssparpläne,
Banksparpläne) lief hingegen eher schleppend. So nahm die Zahl der
Riester-Rentenversicherungen um 32.000, der Fondssparpläne um 11.000
und der Riester-Banksparpläne um 7.000 zu. Insgesamt ergab der Anteil
der Wohnriester-Verträge an allen Neuabschlüssen eine Quote von 56,5
Prozent.

Zulagen und Steuervorteile

"Die Riesterförderung als Ergänzung einer Baufinanzierung der
eigenen Immobilie einzusetzen lohnt sich in jedem Fall", sagt Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(http://www.baufi24.de/). Wer ein entsprechendes Riester-Darlehen
aufnimmt, erhält für seine Tilgungsleistungen Zulagen, welche
ebenfalls in die Rückzahlung des Darlehens einfließen. Jedes Jahr
erhält der Geförderte eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem schießt
der Staat noch eine Kinderzulage zu - sie beträgt für ab 2008
geborenen Nachwuchs 300 Euro jährlich, für davor zur Welt gekommene
Kinder 185 Euro. Die vollen Beträge erhält, wer jährlich mindestens
vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen
Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen)
für die Tilgung des Darlehens einsetzt. Jeder Förderberechtigte kann
außerdem einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen
im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ein Steuervorteil ergibt sich
aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt
übersteigt.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung

Wie bei Riesterprodukten üblich, schöpft der Fiskus einen Teil der
monetären Vorteile aus den Wohnriester-Verträgen ab, wenn der
Geförderte das Rentenalter erreicht. Bis zum Rentenbeginn addiert das
Finanzamt alle geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die
Tilgungsleistungen von maximal 2.100 Euro im Jahr auf einem fiktiven
Wohngeldkonto und verzinst dieses jedes Jahr mit zwei Prozent. Den so
aufgelaufenen Betrag muss der Geförderte dann zu Rentenbeginn
versteuern. Gerade diese Tatsache schreckt viele Bauherren und
Immobilienkäufer ab, ein Riesterdarlehen abzuschließen. Sie fürchten,
dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgerechnet in einer
Zeit anfallen, in der sich ihre monatlichen Einnahmen ohnehin
verringern.

Doch Berechnungen haben gezeigt: Dank der staatlichen Hilfen und
schnelleren Tilgung verzeichnen Häuslebauer in der Regel trotz der
nachgelagerten Besteuerung ein sattes Plus, wenn sie die
Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Wie hoch
dieses ausfällt, hängt vom Familienstand, dem Einkommen und den
Vertrags-Konditionen ab. Riester-Darlehen werden von Bausparkassen,
Banken, Vermittlern und Versicherern angeboten. "Die Vorteile über
die gesamte Laufzeit der Finanzierung können, selbst unter
Berücksichtigung der späteren Besteuerung, bis zu 50.000 Euro
betragen", sagt Stephan Scharfenorth, "am stärksten profitieren
Personen mit Kindern oder einem hohen Einkommen."



Pressekontakt:
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A
22047 Hamburg
0800/808 4000
redaktion@baufi24.de
http://www.baufi24.de/


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