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EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Erwerbsangebot

Geschrieben am 31-05-2012

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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31.05.2012

Erwerbsangebot von Atrium European Real Estate Limited für alle ihrer
ausstehenden EUR32.050.000 Tranche A 6 per cent. Notes due 2013 und
ihrer ausstehenden EUR67.950.000 Tranche B Floating Rate
Notes due 2013

Nicht für die Herausgabe, VERÖFFENTLICHUNG oder Verbreitung innerhalb
oder in oder an Personen mit Aufenthalt oder Wohnsitz in den
Vereinigten Staaten von Amerika, deren Territorien und Außengebieten,
eines Bundesstaates der Vereinigten staaten oder dem District of
Columbia oder an eine U.S. Person (wie untenstehend definiert) (Siehe
unten "Angebot und Angebotsbeschränkungen")

Jersey, 31. Mai 2012: Atrium European Real Estate Limited (die
Gesellschaft), gab heute eine Einladung an die Inhaber ihrer
ausstehenden (a) EUR32.050.000 Tranche A 6 per cent. Notes due 2013
(ISIN: AT0000341789) und (b) EUR67.950.000 Tranche B Floating Rate
Notes due 2013 (ISIN: AT0000341797) (zusammen, die
Schuldverschreibungen) bekannt, ihre Schuldverschreibungen der
Gesellschaft zum Kauf gegen Bargeld anzubieten (einzeln ein Angebot
und zusammen die Angebote). Die Angebote werden zu den Bedingungen
und vorbehaltlich der Bestimmungen und definierten Begriffe gemacht,
die in der von der Gesellschaft für die Angebote erstellten und mit
31. Mai 2012 datierten Erwerbsangebotsunterlage (Tender Offer
Memorandum) (das Tender Offer Memorandum) enthalten sind. Die
Angebote unterliegen den unten genannten und im Tender Offer
Memorandum ausführlicher beschriebenen Angebotsbeschränkungen.

Die Angebote sollen der Gesellschaft weiterhin die Umsetzung ihrer
Strategie ermöglichen ihre ausstehenden Verbindlichkeiten zu
erwerben, um unmittelbar Nettozinsersparnisse zu erzielen und
gegebenenfalls Finanzierungsmöglichkeiten zu günstigeren Bedingungen
zu nützen.

Die Gesellschaft wird EUR1.030 (der Kaufpreis) für jeweils EUR1.000
Nominalwert jener Schuldverschreibungen zahlen, deren Erwerb sie in
Übereinstimmung mit den Angeboten akzeptiert hat. Die Gesellschaft
wird auch die angefallenen Zinsen für diese Schuldverschreibungen
bezahlen.

Bezeichnung der ISIN Ausstehendes Menge die dem Kaufpreis
Schuldverschreib Gesamtnominale Angebot
ungen unterliegt

EUR32.050.000 6.8 AT0000341789 EUR32.050.000* Jede und alle EUR1.030 für
per cent. Notes jeweils
due 2013 EUR1.000
Nominalwert

EUR67.950.000 AT0000341797 EUR67.950.000 Jede und alle EUR1.030 für
Tranche B jeweils
Floating Rate EUR1.000
Notes due 2013 Nominalwert

* Derzeit wird ein Gesamtnominalwert in der Höhe von EUR6.100.000 von
den Fixed Rate Notes und EUR3.959.000 von den Floating Rate Notes von
der Gesellschaft gehalten.

Das Angebot beginnt am 31. Mai 2012 und endet um 17.00 Uhr (Wiener
Zeit) am 28. Juni 2012 (das Angebotsende), soweit es nicht
verlängert, erneuert oder beendet wurde.

Um berechtigt zu sein den jeweiligen Kaufpreis gemäß dem jeweiligen
Angebot zu erhalten, müssen Inhaber der Schuldverschreibungen ihre
Schuldverschreibungen gültig vor dem Angebotsende zum Kauf anbieten,
indem sie einen gültigen Angebotsauftrag (Tender Instruction) (wie im
Tender Offer Memorandum beschrieben) abgeben oder eine Abgabe in
ihrem Namen veranlassen und diese vor dem Angebotsende vom Tender
Agent erhalten wird. Inhaber von Schuldverschreibungen, die eines der
Angebote annehmen möchten, sollten hinsichtlich der Verfahren, die
für die Annahme des Angebots eingehalten werden müssen, das Tender
Offer Memorandum lesen. Im Speziellen dürfen nur
Schuldverschreibungen in Mindestnominalbeträgen von EUR50.000 und
danach in ganzzahligen Vielfachen von EUR50.000 zum Kauf angeboten
werden. Im Zuge der Angebote angebotene Schuldverschreibungen sind
unwiderruflich angeboten, außer unter den begrenzten Umständen, die
im Tender Offer Memorandum beschrieben sind.

Der erwartete Transaktionszeitplan ist wie folgt zusammengefasst:

Ereignis Erwarteter Zeitpunkt/Datum

Beginn: 31. Mai 2012

Angebotsende: 17.00 Uhr (Wiener Zeit) am 28. Juni 2012

Bekanntgabe der Annahme Um oder gegen 17.00 Uhr (Wiener Zeit)
und der Ergebnisse: am 29. Juni 2012

Abrechnungsdatum 3. Juli 2012

(Settlement Date):

Von Zwischenhändlern (Intermediary) oder Clearingsystemen bestimmte
Stichtage werden vor den oben genannten Stichtagen liegen.

Nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und wie in dem Tender Offer
Memorandum dargelegt, kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen
jedes der Angebote jederzeit verlängern, erneuern, abändern, beenden
oder Bedingungen abbedingen.

Weitere Informationen

Die Angebote sind im Tender Offer Memorandum vollständig beschrieben
(Verteilungsbeschränkungen unterliegend). Dieses ist erhältlich beim
Tender Agent. Die Deutsche Bank AG, London Branch, wurde als Dealer
Manager für die Angebote beauftragt.

Informationsanfragen bezüglich des Angebots richten Sie bitte an:

DEALER MANAGER

Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom

Telefon: +44 20 7545 8011
An: Liability Management Group
E-Mail: liability.management@db.com

Informationsanfragen bezüglich des Ablaufs des Erwerbsangebots der

Schuldverschreibungen sowie für alle Dokumente und Unterlagen über
das Angebot richten Sie bitte an:

TENDER AGENT

Deutsche Bank AG, London Branch
Winchester House
1 Great Winchester Street
London EC2N 2DB
United Kingdom

Telefon: +44 20 7547 5000
Fax: +44 20 7547 5001
An: Trust & Securities Services
E-Mail: xchange.offer@db.com

FREIZEICHNUNGSKLAUSEL (DISCLAIMER)

Diese Bekanntmachung ist in Verbindung mit dem Tender Offer
Memorandum zu lesen. Diese Bekanntmachung und das Tender Offer
Memorandum enthalten wichtige Informationen, die vor jeder
Entscheidung hinsichtlich der Angebote aufmerksam gelesen werden
sollten. Sollten sie irgendwelche Zweifel bezüglich der von Ihnen
vorzunehmenden Handlung haben, wird Ihnen empfohlen, unverzüglich
persönliche Beratung auch hinsichtlich der steuerlichen Folgen durch
Ihren Aktienhändler, Bankmanager, Rechtsanwalt, Steuerberater oder
einen anderen unabhängigen Finanzberater einzuholen. Jede Person oder
jedes Unternehmen, deren Schuldverschreibungen in ihrem Namen von
einem Vermittler, Händler, einer Bank, Treuhänder,
Treuhandunternehmen oder einer anderen Mittelsperson gehalten werden,
müssen diese Mittelsperson kontaktieren, wenn sie im Rahmen der
Angebote Schuldverschreibungen anbieten möchten. Weder die
Gesellschaft noch der Dealer Manager noch der Tender Agent geben
irgendeine Empfehlung ab, ob Inhaber von Schuldverschreibungen im
Rahmen der Angebote Schuldverschreibungen anbieten sollten.

ANGEBOT UND ANGEBOTSBESCHRÄNKUNGEN

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum
in bestimmten Rechtsordnungen kann gesetzlich beschränkt sein.
Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung und/oder des Tender
Offer Memorandum gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer
Manager und dem Tender Agent aufgefordert, sich selbst über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Weder diese
Bekanntmachung noch das Tender Offer Memorandum stellen ein
Kaufangebot oder eine Aufforderung ein Verkaufsanbot für die
Schuldverschreibungen zu stellen dar. Im Rahmen der Angebote
angebotene Schuldverschreibungen werden nicht von Inhabern von
Schuldverschreibungen akzeptiert, wenn unter irgendwelchen Umständen
solche Angebote oder Aufforderungen rechtswidrig wären. In jenen
Rechtsordnungen, in denen Wertpapiergesetze, Gesetze gegen
Emissionsbetrug (Blue Sky Laws) oder andere Gesetze es notwendig
machen, dass die Angebote durch einen lizenzierten Vermittler oder
Händler gemacht werden und der Dealer Manager oder eines seiner
verbundenen Unternehmen (Affiliates) in diesen Rechtsordnungen ein
solcher lizenzierter Vermittler oder Händler ist, wird angenommen,
dass die Angebote für die Gesellschaft vom Dealer Manager oder von
seinem jeweiligen verbundenen Unternehmen (je nach Sachlage) in
diesen Rechtsordnungen gemacht wurden

Vereinigte Staaten: Die Angebote werden nicht und werden zukünftig
nicht, direkt oder indirekt, innerhalb oder in, oder durch die
Verwendung der Post der, oder durch irgendwelche Mittel oder
Einrichtungen des innerstaatlichen oder außerstaatlichen Handels der,
oder von jeglicher Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der
Vereinigten Staaten oder an eine U.S. Person (eine U.S. Person), wie
festgelegt in Regulation S des United States Securities Act of 1933,
gemacht. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf
Faksimileübetragungen, E-Mail, Telex, Telefon, das Internet und
andere Formen der elektronischen Kommunikation. Die
Schuldverschreibungen dürfen gemäß der Angebote nicht durch
irgendwelche derartige Verwendungen, Mittel, Anwendungen oder
Einrichtungen von den Vereinigten Staaten aus oder innerhalb der
Vereinigten Staaten oder von in den Vereinigten Staaten befindlichen
oder ansässigen Personen oder von einer U.S. Person oder jeder
anderen Person, die auf Rechnung einer U.S. Person tätig ist, zum
Kauf angeboten werden. Dementsprechend werden und dürfen Kopien
dieser Ankündigung und des Tender Offer Memorandum und jeglicher
anderer Dokumente oder Materialien, die sich auf dieses Angebot
beziehen, nicht direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten oder
an jegliche U.S. Person oder andere Personen, die in den Vereinigten
Staaten befindlich oder ansässig sind, per Brief verschickt, gemailt
oder sonst irgendwie übertragen, verteilt oder weitergeleitet werden
(einschließlich, ausnahmslos durch Sachwalter, Beauftragte oder
Treuhänder). Jedes versuchte Angebot von Schuldverschreibungen aus
den Angeboten, das direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser
Beschränkung resultiert und jedes versuchte Angebot von
Schuldverschreibungen durch eine U.S. Person, oder jede andere
Person, die im Auftrag einer U.S. Person tätig ist, oder durch eine
Person, die in den Vereinigte Staaten befindlich ist, oder durch
jeden Vertreter, Treuhänder oder Vermittler der auf einer
nichtdiskretionären Basis für einen Geschäftsherren tätig ist,
welcher Anweisungen von innerhalb der Vereinigten Staaten erteilt,
wird ungültig sein und nicht akzeptiert werden.

Jeder Inhaber von Schuldverschreibungen, der an dem Angebot
teilnimmt, wird erklären dass er keine U.S. Person ist und nicht in
den Vereinigten Staaten befindlich ist und nicht an den Angeboten von
den Vereinigten Staaten aus teilnimmt oder auf einer
nichtdiskretionären Basis für einen Geschäftsherren arbeitet, der
keine US Person ist, der außerhalb der Vereinigten Staaten befindlich
ist und der keine Anweisungen an den Angeboten teilzunehmen von
innerhalb der Vereinigten Staaten gibt. Für die Zwecke dieses und des
Absatzes darüber, bedeutet Vereinigte Staaten die Vereinigten Staaten
von Amerika, dessen Territorien und Außengebiete (einschließlich
Puerto Rico, die U.S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake
Island und die Nördlichen Marianen- Inseln), jegliche Bundesstaaten
der Vereinigten Staaten von Amerika und der District of Columbia.

Italien. Weder diese Bekanntmachung, noch die Angebote noch das
Tender Offer Memorandum oder andere Dokumente oder Unterlagen, die
sich auf die Angebote beziehen, wurden dem Genehmigungsverfahren der
Commissione Nazionale per le Società e la Borsa (CONSOB) entsprechend
der italienischen Gesetze und Vorschriften übermittelt. Die Angebote
werden in der Republik Italien als ein befreites Angebot gemäß
Art. 101-bis, § 3-bis der Verordnung Nr. 58 vom 24. Februar 1998, wie
novelliert (das Finanzdienstleistungsgesetz), und Art. 35- bis, § 4,
lit (b), der CONSOB Verordnung Nr. 11971 vom 14. Mai 1999, wie
novelliert, durchgeführt. Inhaber der Schuldverschreibungen, die in
Italien befindlich sind, dürfen die Schuldverschreibungen
entsprechend der Angebote zum Kauf durch autorisierte Personen (wie
Investmentfirmen, Banken oder Finanzmakler, denen solche Tätigkeiten
in Italien entsprechend dem Finanzdienstleistungsgesetz, der CONSOB
Verordnung Nr. 16190 vom 29. Oktober 2007, wie novelliert, und der
Verordnung Nr. 385 vom 1. September 1993, wie novelliert, erlaubt
sind) und ansonsten in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht oder von
CONSOB oder einer anderen italienischen Behörde festgelegten
Erfordernissen anbieten.

Vereinigtes Königreich. Im Sinne der Section 21 des Financial
Services and Markets Act 2000 wird keine Mitteilung in dieser
Bekanntmachung des Tender Offer Memorandum und allen anderen
Dokumenten oder Unterlagen, die sich auf das Angebot beziehen, von
autorisierten Personen gemacht und solche Dokumente und/oder
Unterlagen wurden nicht von autorisierten Personen genehmigt.
Dementsprechend dürfen solche Dokumente und/oder Unterlagen nicht an
die allgemeine Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich verteilt oder
weitergegeben werden. Die Mitteilung solcher Dokumente und/oder
Unterlagen als Finanzwerbung (Financial Promotion) ergeht nur an
folgende Adressaten: (i) Personen, die sich außerhalb des Vereinigten
Königreichs befinden, (ii) Anlageberater (Investment Professionals),
die in den Anwendungsbereich des Artikels 19(5) des Financial
Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in
der geltenden Fassung (der Order) fallen, (iii) Personen, die in den
Anwendungsbereich des Artikels 43(2) der Order fallen oder (iv)
andere Personen an die sie rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle
diese Personen werden gemeinsam als Relevante Personen bezeichnet).
Personen im Vereinigten Königreich, die keine Relevanten Personen
sind, sollten nicht auf Grundlage solcher Dokumente oder Unterlagen
oder deren Inhalt handeln oder auf sie vertrauen. Jede Investition
oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Dokumente oder
Unterlagen beziehen, steht nur den Relevanten Personen zur Verfügung
und wird nur gegenüber Relevanten Personen eingegangen werden. Die
Dokumente und Materialien und deren Inhalte dürfen nicht von
Empfängern an irgendeine Person im Vereinigten Königreich verteilt,
veröffentlicht oder (ganz oder teilweise) vervielfältigt werden.

Frankreich. Die Angebote werden weder direkt noch indirekt gegenüber
der Öffentlichkeit in der Republik Frankreich gemacht. Weder diese
Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum noch irgendwelche anderen
Dokumente oder Unterlagen, die sich auf die Angebot beziehen, wurden
oder werden an die Öffentlichkeit in Frankreich verteilt und nur (i)
Anbieter von Investmentservices für Portfoliomanagement für Dritte
(personnes fournissant le service d'investissement de gestion de
portefeuille pour compte de tiers) und/oder (ii) qualifizierte
Investoren (investisseurs qualifiés) außer einzelne Personen, die auf
eigene Rechnung handeln, wie definiert in und in Übereinstimmung mit
den Artikeln L.411-1, L.411-2 und D.411-1 bis D.411-3 des
französischen Code monétaire et financier, sind berechtigt an den
Angeboten teilzunehmen. Weder diese Bekanntmachung noch das Tender
Offer Memorandum wurde oder wird bei der Autorité des Marchés
Financiers zur Genehmigung eingereicht oder von dieser genehmigt.

Jersey. Diese Angebote sind kein Prospectus oder Angebote oder eine
Einladungen zur Angebotslegung an die Öffentlichkeit im Sinne des
Jersey Gesellschaftsrechts (Companies (Jersey) Law 1991, as amended)
oder der Control of Borrowing (Jersey) Verordnung 1958 und es wurde
keine Zustimmung, Genehmigung oder andere Bevollmächtigungen nach
diesen Gesetzen oder anderen Wertpapierrechten der Insel Jersey
gegeben. Es dürfen daher weder das Tender Offer Memorandum noch ein
sonstiges Dokument, das sich auf das Angebot bezieht, in Jersey
verteil werden.

Rückfragehinweis:
FTI Consulting Inc
+44 (0)20 7831 3113
Richard Sunderland
Will Henderson
richard.sunderland@fticonsulting.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
Email: richard.sunderland@fticonsulting.com
WWW: http://www.aere.com
Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
Indizes: Standard Market Continuous
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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