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Mehr Sicherheit im Netz: KJM bewertet E-Postident als "übergreifendes" Konzept positiv

Geschrieben am 30-05-2012

München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat
mit "E-Postident" der Deutschen Post AG ein weiteres so genanntes
"übergreifendes" Jugendschutz-Konzept zur Altersprüfung positiv
bewertet. E-Postident ist ein weiteres Produkt neben dem
"E-Postbrief" der Deutschen Post, den die KJM bereits im September
2011 positiv bewertet hatte.

Je nach Jugendschutzproblematik sieht das übergreifende Konzept
abgestufte technische Schutzmechanismen vor. E-Postident ist damit
nicht nur als ein technisches Mittel für
entwicklungsbeeinträchtigende Telemedien-Inhalte, sondern auch als
Altersverifikationssystem (AVS) bei bestimmten indizierten und
offensichtlich schwer jugendgefährdenden Angeboten zur Sicherstellung
einer so genannten "geschlossenen Benutzergruppe" für Erwachsene
vorgesehen.

Bevor E-Postident zum Einsatz kommen kann, ist eine Registrierung
des Kunden für den E-Postbrief Voraussetzung. Zum E-Postbrief können
sich nur Personen anmelden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Im
Rahmen der Registrierung für den "E-Postbrief" über das
Post-Ident-Verfahren ist eine gesicherte Identifikation mit
Altersprüfung im persönlichen Kontakt unter Vorlage von amtlichen
Ausweisdaten nötig.

Für den Zugang zu geschlossenen Benutzergruppen muss der
volljährige Nutzer nach einer Weiterleitung vom Anbieter zum System
E-Postident in einer Maske seine E-Postbrief-Zugangsdaten
(E-Postbrief-Adresse und persönliches Passwort) und eine individuelle
Handy-TAN eingeben.

Setzt der Anbieter zukünftig den E-Postbrief als technisches
Mittel für den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten ein,
muss der Nutzer - wiederum nach einer Weiterleitung vom Anbieter zum
System E-Postident - in einer Maske nur seine E-Postbrief-Adresse und
sein persönliches Passwort eingeben. Die Authentifizierung mittels
Handy-TAN entfällt.

Um Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit zu geben, bietet die
KJM interessierten Anbietern und Unternehmen an, ihre Konzepte zum
technischen Jugendmedienschutz daraufhin zu überprüfen, ob sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Die KJM bewertet auch
Teillösungen (Module). Diese ermöglichen den Anbietern eine leichtere
Umsetzung in der Praxis: So besteht für Anbieter die Möglichkeit,
positiv bewertete Module im Baukastenprinzip zu Gesamtlösungen
geschlossener Benutzergruppen oder technischer Mittel zu kombinieren,
die dann den Anforderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags
(JMStV) entsprechen. Module können beispielsweise Verfahren nur für
die Stufen der Identifizierung oder der Authentifizierung oder andere
wesentliche Bestandteile eines Altersverifikationssystems sein.

Die KJM kam nach Prüfung des übergreifenden Konzepts des
E-Postident der Deutschen Post AG zu dem Ergebnis, dass es bei
entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen des JMStV
erfüllt. Damit gibt es nun sechs übergreifende Jugendschutzkonzepte
mit AVS als Teilelementen. Dazu kommen derzeit 25 positiv bewertete
Konzepte für Altersverifikationssysteme und acht Konzepte für
technische Mittel.



Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Leiterin der KJM-Stabsstelle, Verena Weigand,
Tel. 089/63808-262 oder E-Mail stabsstelle@kjm-online.de.


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