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EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 29-05-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925 s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
28. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG
am Freitag, dem 29. Juni 2012, um 15 Uhr,
in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse,
auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 4. Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2011 5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
in den §§ 1, 6 und 18(insbesondere zur Änderung der Firma und zur
Anpassung an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 08. Juni 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

- Jahresabschluss samt Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, -
Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, - Vorschlag für die
Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2011; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 - 7, - Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen
Änderungen, - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, - Formular für die
Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 08. Juni 2012 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1160 Wien, Ottakringer Platz 1,
Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 20. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an + 43(1)49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer Platz
1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar, oder per
E-Mail alexander.tesar@ottakringerkonzern.com wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie bis 26. Juni 2012 an den Vorstand per
Telefax an + 43(1)49 100 - 2613 oder per E-Mail
sekretariat.menz@ottakringerkonzern.com gestellt werden.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5
der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens
1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 20. Juni 2012 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 19. Juni 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien ist
der Anteilsbesitz am Nachweisstichtagdurch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Juni 2012
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.

Per Post (in Schriftform)

Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax: +43(1)8900 500 - 63
Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Ottakringer Getränke AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs
1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail)
eröffnet werden. Dies deshalb da Ottakringer Getränke AG bei den vorangegangenen
beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen

Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute
hievon aber keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des
Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder der
Wertpapierkennnummer; Stammaktien ISIN AT0000758008,
Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, - Depotnummer bzw. eine sonstige
Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 19. Juni 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter
zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den ervertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einerjuristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 28. Juni 2012,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post (in Schriftform)

Ottakringer Getränke AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar
Ottakringer Platz 1
1160 Wien
Per Telefax: +43(1)8900 500 - 63
Per E-Mail: anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com
abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in 2.412.829 Stück Stammaktien und
426.552 Stück Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Jede Stammaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.829
Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14.00 Uhr. Aktionäre, denen von
ihren depotführenden Kreditinstituten weder Eintrittskarten noch
Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurde, werden gebeten zur
Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.

Wien, im Mai 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com

Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Ottakringer Getränke AG
Ottakringer Platz 1
A-1160 Wien
Telefon: +43 1 49100- 0
FAX: +43 1 49100- 2613
WWW: www.ottakringerkonzern.com
Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032, AT0000758008
Indizes: Standard Market Auction, other listings
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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