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EANS-Hauptversammlung: Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 24-05-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft
Wien
FN 34853 f
Stammaktien ISIN AT0000609607
Vorzugsaktien ISIN AT0000609631
Kapitalanteilscheine ISIN AT0000609664

EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre sowie die
Inhaberinnen und Inhaber von Kapitalanteilscheinen ein zur

132. ordentlichen Hauptversammlung der Allgemeine Baugesellschaft-A.
Porr Aktiengesellschaft

am Donnerstag, dem 21. Juni 2012, um 11 Uhr (MEZ),
am Sitz der Gesellschaft, 1100 Wien, Absberggasse 47,
Sitzungssaal (20. Stock).

T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Corporate
Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, der
Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2011
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012
5. Wahl in den Aufsichtsrat

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung
und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
sind spätestens ab Donnerstag, 31. Mai 2012 im Internet unter
www.porr-group.com/hv zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Ergebnisverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrates,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zum
Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs. 2 Aktiengesetz.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
Donnerstag, 31. Mai 2012, der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung Konzernmanagement,
zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am Dienstag, 12. Juni 2012, der Gesellschaft
entweder per Telefax an 050 626 1827 vom Inland bzw. +43 50626 1827
vom Ausland oder an 1100 Wien, Absberggasse 47, Abteilung
Konzernmanagement, oder per E-Mail an rolf.petersen@porr.at, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft
zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.porr-group.com/hv zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des Montag, 11. Juni 2012, 24.00 Uhr (MEZ),
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Die Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft nimmt
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da
stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und
E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb da die Allgemeine
Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft bei den vorangegangenen
beiden Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen
Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute
jedoch nicht davon Gebrauch gemacht haben.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am Montag, 18. Juni 2012,
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien

Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland

Per E-Mail: rolf.petersen@porr.at, wobei die Depotbestätigung in Textform,
beispielweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien können der Gesellschaft selbst an
ihrem Sitz vorgelegt werden, wobei dies so rechtzeitig zu geschehen
hat, dass sich die Gesellschaft davon überzeugen kann, dass der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag (Montag, 11. Juni 2012) gegeben
ist.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Stammaktien (ISIN AT0000609607) bzw.
der stimmrechtslosen Vorzugsaktien (ISIN AT0000609631) des Aktionärs,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag Montag, 11. Juni 2012, beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Kapitalanteilscheine

Gemäß § 4 Abs. 2 lit. d) der Satzung haben die Inhaber von
Kapitalanteilscheinen das Recht, nach entsprechender Anmeldung und
Hinterlegung der Kapitalanteilscheine im Sinne des § 18 Abs. 6 der
Satzung der Gesellschaft an der Hauptversammlung teilzunehmen und
Auskünfte im Sinne des § 112 Aktiengesetz zu begehren. Zur Teilnahme
an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Inhaber von
Kapitalanteilscheinen berechtigt, die bei einem Kreditinstitut ihre
Kapitalanteilscheine bis Montag, 18. Juni 2012, hinterlegen und bis
zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Bescheinigung
über die erfolgte Hinterlegung der Kapitalanteilscheine ist
spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2012 bei der Gesellschaft
einzureichen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

a) Einlangen bei der Gesellschaft bis spätestens 20. Juni 2012,
16 Uhr (MEZ):

Per Post: Allgemeine Baugesellschaft-A. Porr Aktiengesellschaft
Abteilung Konzernmanagement, z.Hd. Hrn. Dir. Rolf Petersen
Absberggasse 47
1100 Wien

Per Telefax: 050 626 1827 vom Inland bzw.
+43 50626 1827 vom Ausland

Per E-Mail: rolf.petersen@porr.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

b) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.at/hv abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 19.533.927,31 und ist
eingeteilt in 2.687.927 Aktien, und zwar in 2.045.927 Stammaktien,
die insgesamt 2.045.927 Stimmen gewähren und 642.000 Vorzugsaktien
ohne Stimmrecht, alle mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von (gerundet) EUR 7,27 je Aktie. Jede Stammaktie gewährt eine
Stimme.

Wien, im Mai 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Dir. Prok. Rolf Petersen
Leiter der Abt. Konzernmanagement
Allgemeine Baugesellschaft A.-Porr AG
Tel.: +43 (0)50 626-1199, Fax: +43 (0)50 626-1827

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Allgemeine Baugesellschaft - A. Porr Aktiengesellschaft
Absberggasse 47
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50 626 - 1199
FAX: +43 (0)50 626 - 1827
Email: investor.relations@porr.at
WWW: www.porr.at
Branche: Bau
ISIN: AT0000609607, AT0000A0F9G7; AT0000A0KJK9; AT0000609631;
AT0000609664; AT0000A019D6; AT0000A019E4; AT0000A05DC4;
AT0000A0G231
Indizes: WBI
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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