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Achtung beim Kauf von paysafecard PINs im Internet

Geschrieben am 21-05-2012

Berlin/Wien (ots) -

Derzeit werden vermehrt paysafecard PINs im Internet verkauft -
großteils unter ihrem eigentlichen Wert - obwohl der Weiterverkauf
laut AGB untersagt ist. Diese PINs stammen meist aus
betrügerischen Aktivitäten und sind aus diesem Grund oftmals
bereits verbraucht oder gesperrt. paysafecard Nutzer sollten PINs
daher ausschließlich bei offiziellen Verkaufsstellen erwerben.
Zudem weist paysafecard darauf hin, dass paysafecard PINs nur bei
vertraglich angebundenen Webshops zur Bezahlung verwendet werden
dürfen. Auf Webseiten von Behörden, Institutionen, Ämtern oder
Gerichten wird paysafecard gegenwärtig nicht als
Zahlungsmöglichkeit angeboten.

Im Internet sicher bezahlen zu können wird ein immer wichtigeres
Thema. Ein Zahlungsmittel, bei dem keine persönlichen Bankkonto- oder
Kreditkartendaten im Internet angegeben werden müssen, ist die
Prepaid-Zahlungslösung paysafecard. Die Bezahlung erfolgt einfach,
schnell und sicher durch die Eingabe einer 16-stelligen PIN, die sich
auf der gekauften paysafecard befindet. Erhältlich ist paysafecard
bei mehr als 350.000 Verkaufsstellen in 29 Ländern weltweit.

Im Internet verkaufte paysafecard PINs stammen oftmals aus
betrügerischen Aktivitäten

Derzeit werden vermehrt paysafecard PINs im Internet (z.B. Foren,
Tauschbörsen) angeboten - oft auch unter ihrem eigentlichen Wert -
obwohl der Weiterverkauf von paysafecard PINs laut AGB untersagt ist.
Diese PINs stammen in vielen Fällen aus betrügerischen Aktivitäten.
Käufer dieser PINs erleben beim späteren Versuch, damit zu bezahlen,
oftmals eine negative Überraschung, da die betroffene paysafecard
bereits gesperrt wurde und nicht mehr zur Bezahlung verwendet werden
kann.

paysafecard ist ein Prepaid-Online-Zahlungsmittel, das bei mehr
als 3.500 Akzeptanzstellen aus den Bereichen Online-Games, Internet-
Telefonie und Social Games verwendet werden kann. Zurzeit kursieren
Viren im Internet, welche die befallenen Rechner sperren und zur
Zahlung eines "Bußgeldes" unter anderem mittels paysafecard
auffordern. Dabei handelt es sich um Betrugsversuche.

paysafecard distanziert sich von den Betrugsversuchen und weist
darauf hin, dass zu den vertraglich angebundenen Webshops weder
Behörden noch Institutionen, Anwälte oder Gerichte gehören. Zahlungen
mit paysafecard sollten nur bei offiziellen Vertragspartnern
durchgeführt werden. Einer Aufforderung, Straf- oder Mahngebühren
mittels paysafecard zu begleichen, sollte niemals nachgekommen
werden. Betroffene sind dazu aufgerufen, Anzeige bei der Polizei
erstatten.

Zur Bekämpfung der Betrugsversuche arbeitet paysafecard intensiv
mit dem Bundeskriminalamt (.BK) in Österreich zusammen und
unterstützt dieses bei den Ermittlungen.

paysafecard - "Bargeld fürs Internet"

Die Bezahlung mit paysafecard ist vergleichbar mit der Bezahlung
mit Bargeld: Der Kunde kauft eine paysafecard im gewünschten Wert in
einer Verkaufsstelle. Mit der 16-stelligen PIN bezahlt er im Webshop.
Die Angabe von Bankkonto- oder Kreditkartendetails ist damit nicht
notwendig. Mit paysafecard PINs sollte folglich genauso achtsam
umgegangen werden wie mit einem Geldschein. Die PINs sind nicht
übertragbar. Wer eine PIN dennoch preisgibt, ermöglicht Dritten damit
den Zugang zu seinem bereits bezahlten Guthaben.

Sicherheitstipps von paysafecard finden Sie auf
www.paysafecard.com unter dem Punkt "Sicherheit".

Über paysafecard: Die paysafecard.com Wertkarten AG wurde im Jahr
2000 in Österreich und Deutschland gegründet. Mit dem Produkt
paysafecard ist das Unternehmen inzwischen in 29 Ländern bei über
350.000 Verkaufsstellen in Europa und Amerika präsent. paysafecard
ist eine Prepaid-Zahlungslösung fürs Internet, die jedermann nutzen
kann; es wird keine Kreditkarte und auch kein Konto benötigt. Die
16-stellige PIN der paysafecard genügt, um eine Zahlungstransaktion
zu tätigen. paysafecard ist bei 3.500 Webshops einsetzbar.



Medienkontakt:
Daniela Kazmaier | presse@paysafecard.com | +49.30.2576205.19


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