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In der Praxis angekommen / Zwischenbilanz: Ein Jahr DGUV Vorschrift 2

Geschrieben am 14-05-2012

Berlin (ots) - "Erste Umfragen und Rückmeldungen zeigen, dass die
DGUV Vorschrift 2 im betrieblichen Alltag angekommen ist." Diese
Zwischenbilanz zieht Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gut ein Jahr
nach Inkrafttreten der reformierten Unfallverhütungsvorschrift
"Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit".

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und
sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen. Sie markiert einen
Paradigmenwechsel im Arbeitsschutz. Zuvor war die Betreuung der
Betriebe durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
über pauschale Einsatzzeitvorgaben geregelt. Diese starren Vorgaben
boten kaum die Möglichkeit, den Betreuungsbedarf an die
unterschiedlichen Gegebenheiten der Unternehmen anzupassen. Hier geht
die DGUV Vorschrift 2 einen anderen Weg. Mit ihrer Differenzierung
zwischen Grund- und betriebsspezifischer Betreuung bietet sie den
Unternehmen und Verwaltungen mehr Handlungsspielraum. Gleichzeitig
garantiert sie die Gleichbehandlung gleichartiger Betriebe und
fördert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz beteiligten Kräfte
im Unternehmen.

Eine repräsentative Mitgliederbefragung des Verbandes der
Sicherheitsingenieure im Herbst 2011 ergab: Die Hälfte aller
befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreut Betriebe bereits
nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. 30 Prozent der Befragten
gaben an, die neue Vorschrift stärke die betriebliche
Präventionsarbeit. Knapp 50 Prozent sahen keine qualitativen
Veränderungen.

Positiv angemerkt wurde von den Betrieben, dass sich durch die
DGUV Vorschrift 2 der Dialog zwischen Arbeitsmedizinern, Fachkräften
für Arbeitssicherheit, Geschäftleitung und Betriebsrat intensiviert
hat. Dr Walter Eichendorf: "Aus einer Kommunalverwaltung kam zum
Beispiel die Nachricht, dass die Vorschrift das Bewusstsein der
Beschäftigten für die Wichtigkeit der Arbeitssicherheit deutlich
gestärkt habe. Das ist für uns ein besonders ermutigendes Signal."

Es gab aber auch kritische Rückmeldung der Anwender. Moniert
wurden die Komplexität des neuen Regelwerkes und der damit
verbundene Kosten- und Ressourcenaufwand. "Alle Rückmeldungen fließen
in die Evaluation der neuen Vorschrift ein", versichert Eichendorf.
"Unser Ziel ist es, die DGUV Vorschrift 2 nach einer ersten
Erprobungsphase weiter zu optimieren und sie auf die Bedürfnisse der
Anwender zuzuschneiden." Allerdings, so Eichendorf, dürfe man keine
ganz einfachen Lösungen erwarten. "Es geht ja darum, den
Arbeitsschutz an die Erfordernisse der jeweiligen Branche und des
jeweiligen Unternehmens anzupassen. Lösungen von der Stange würden
dieses Ziel ins Gegenteil verkehren."

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben branchenspezifische
Handlungshilfen herausgegeben, die den Unternehmen den Umgang mit der
DGUV Vorschrift 2 erleichtern sollen. Auch die DGUV stellt auf ihren
Internetseiten umfangreiches Material zur Verfügung:
http://www.dguv.de, Webcode: d106697



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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