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Ein Jahr gleiches Erbrecht für nichteheliche und eheliche Kinder aller Jahrgänge / VDEE e.V. zieht Bilanz

Geschrieben am 14-05-2012

Berlin (ots) - Seit nunmehr etwa knapp einem Jahr wird das neue
Gesetz (2. NEhelERGG) umgesetzt. Ein vor dem 1. Juli 1949 geborenes
nichteheliches Kind und seine Abkömmlinge sind für ab dem 29. Mai
2009 eingetretene Erbfälle nicht mehr vom Erbrecht nach dem Vater und
dessen Verwandten ausgeschlossen.

Die Praxis zeigt, dass sich in der Umsetzung hierdurch vielfach
neue Herausforderungen an die Gerichte, Nachlasspfleger oder
Erbenermittler stellen. Die Vaterschaftsanerkennungen an den
Geburtseinträgen selbst enthalten manches Mal kaum mehr Information
als den Namen, Beruf, Wohnort des leiblichen Vaters. Die Akten bzw.
Beschlüsse zur Urkunde sind oft nicht archiviert bzw. sind
vernichtet. Es sind ergänzende Erbenermittlungen nötig, um das
Schicksal des leiblichen Vaters zu klären und somit seine weiteren
Abkömmlinge, die auf Grund der neuen Gesetzeslage erb- bzw.
miterbberechtigt sind, zu ermitteln.

Durch die Weltkriege, Flucht, Auswanderung gestalten sich diese
Recherchen vielfach kompliziert und erfordern umfangreiche
Fachkenntnisse, die professionelle Erbenermittlungsunternehmen
aufgrund ihrer Spezialisierung, langjährigen Erfahrung und weltweiten
Korrespondenten bieten können. Der Verband Deutscher Erbenermittler
e.V. bzw. seine Mitglieder stehen für Auskünfte gern zur Verfügung.



Pressekontakt:
Verband Deutscher Erbenermittler e.V.
10179 Berlin, Brückenstraße 5 A (Jannowitz-Center),
Tel. 030 / 246 25 162
Fax 030 / 246 25 163
E-Mail: mail@vdee-ev.de
Internet: www.verband-deutscher-erbenermittler.de (www.vdee-ev.de)
Im Auftrage der Mitglieder
M. A. Nicklauss
(Vorsitzender)
Pressesprecher: Rechtsanwalt Dirk Eisenschmidt


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