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Dokumentarfilmerin macht der Verwaltung Beine: Verleihung Werner-Bonhoff-Preis (BILD)

Geschrieben am 10-05-2012

Berlin/Düsseldorf (ots) -

Der Film "Behindert. Was darf ich werden?" zeigt, wie die
Umsetzung eines bahnbrechenden Gesetzes an einer wenig interessierten
Verwaltung und den wirtschaftlichen Interessen der traditionellen
Behindertenhilfe zu scheitern droht. Hierfür erhält Renate
Günther-Greene am 10.05.2012 den mit 50.000 Euro dotierten
"Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel" 2012.

Renate Günther-Greene macht freiberuflich Dokumentarfilme
(www.menschentaucher.de).

Ihr Film "Behindert. Was darf ich werden?" beleuchtet die
Interessenskonflikte zwischen Menschen mit Behinderung und den für
sie geschaffenen Einrichtungen. Durch gründliche und beharrliche
Recherche verhilft die Filmemacherin einer jungen Frau mit
Down-Syndrom zu ihrem Recht auf ein selbstbestimmtes Berufsleben. Sie
hat damit eine Schneise geschlagen für viele Menschen mit
Behinderung, ebenfalls ihren Rechtsanspruch durchzusetzen. Seit der
Ausstrahlung des Filmes steigt das Interesse an einem Persönlichen
Budget erheblich.

2001 wird mit dem Sozialgesetzbuch IX ein Gesetz geschaffen,
welches Menschen mit Behinderung zu mehr Selbstbestimmung und
gleichberechtigter Teilhabe verhelfen soll. Der Gesetzgeber sah
ausdrücklich vor, dass die Verwaltung dieses Gesetz in der Praxis
erprobt. Tatsächlich wird es selten genutzt. Für gewöhnlich arbeiten
vor allem Menschen mit sogenannten geistigen Behinderungen in einer
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Dort sollen sie gemäß ihrer
Eignung und Neigung beschäftigt werden. Dafür erhält die Werkstatt
für Behinderte insbesondere von den Sozialhilfeträgern monatlich Geld
(etwa 1.300 Euro/Person). Will ein Mensch mit Behinderung nicht in
einer Werkstatt arbeiten, kann er ein "Persönliches Budget zur
Teilhabe am Arbeitsleben" beantragen. Das Geld, welches sonst die
Werkstatt für ihn bekommt, erhält er (bzw. sein gesetzlicher
Vertreter) als Persönliches Budget direkt ausbezahlt. Dadurch werden
Menschen mit Behinderung selbst zu Auftraggebern und können ihren
Arbeitsplatz frei wählen.

In der Praxis befindet sich hier ein Spannungsfeld. Den
Werkstätten droht ein wirtschaftlicher Ausfall, den Verwaltungen mehr
Arbeit, wenn sie Menschen mit Behinderung bestmöglich beraten. Die
betreffende Verwaltung, der Landschaftsverband Rheinland (LVR), zeigt
über Jahre wenig Neigung, grünes Licht für ein Persönliches Budget zu
geben, obwohl die Voraussetzungen vorliegen. Der LVR ist der größte
Leistungsträger für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Auch
die Werkstatt sperrt sich. Erst durch Frau Günther-Greenes
hartnäckige Recherche werden die bürokratischen Hürden überwunden:
Das Persönliche Budget wird schließlich gewährt.

"Frau Günther-Greenes Engagement steht beispielhaft für einen
notwendigen Beitrag unternehmerischer Menschen zur
Bürokratie-Therapie", kommentiert Stiftungsvorstand Till Bartelt.
Renate Günther-Greene hat in ihrem Film geschickt und mit viel
Herzblut das schablonenhafte Verhalten einer von über tausend
"verselbstständigten Bürokratien" in Deutschland aufgedeckt und
eindrucksvoll gezeigt, dass sich derartige Widerstände überwinden
lassen.

"Behindert. Was darf ich werden?" in der WDR mediathek:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2011/09/19/die-story.xml

Link zur website der Preisträgerin: http://www.menschentaucher.de

Link zu Wikipedia, verselbstständigte Bürokratien:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verselbstst%C3%A4ndigte_B%C3%BCrokratien

Link zur Werner Bonhoff Stiftung: www.werner-bonhoff-stiftung.de

Die Werner Bonhoff Stiftung vergibt in ihrem Projekt "bureaucratic
transparency" seit 2006 jährlich den mit 50.000 Euro dotierten
"Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel". Ausgezeichnet werden
unternehmerische Menschen, die Bürokratismus nicht einfach hinnehmen
und damit Verbesserungen "von unten nach oben" gestalten. Die
Stiftung ermutigt und befähigt unternehmerische Menschen, einen
Beitrag zur notwendigen Kontrolle und Motivation der Verwaltung von
außen zu leisten. Die Preisverleihung findet auf Einladung
Brandenburgs in deren Landesvertretung in Berlin statt. Ein
Mitspracherecht bei der Vergabe des Preises hat Brandenburg dafür
weder verlangt noch erhalten. Die Werner Bonhoff Stiftung ist
unabhängig und feiert 2012 ihr zehnjähriges Bestehen.

Die Werner Bonhoff Stiftung bittet darum, diese Information nicht
vor 10.05.2012, 18 Uhr zu veröffentlichen.



Pressekontakt:

Till Bartelt, Andrea Arndt
T. +49 30 258 00 88 55
F. +49 30 258 00 88 50

Werner Bonhoff Stiftung
Reinhardtstraße 37
10117 Berlin


info@werner-bonhoff-stiftung.de
www.werner-bonhoff-stiftung.de


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