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Bericht des Bundeskartellamtes zu Konzessionsabgaben / VKU: Sind Vertrauen und Verlässlichkeit keine Wettbewerbsfaktoren?

Geschrieben am 03-05-2012

Berlin (ots) - Das Bundeskartellamt hat am 30. April 2012 einen
Bericht über den Zusammenhang von Gas-Konzessionsabgaben bei
Durchleitungsfällen und Wettbewerbsintensität vorgestellt. Ergebnis:
Die Erhebung einer höheren Konzessionsabgabe als die
Sondervertragskonzessionsabgabe führe zu schlechteren
Wettbewerbsergebnissen. Nach Ansicht des Kartellamts sollen demnach
viele Stadtwerke den Wettbewerb durch stark überhöhte
Konzessionsabgaben beschränken und dadurch Wettbewerber behindern.
Für den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ist die massive Kritik
des Kartellamtes nicht nachvollziehbar.

Nach den Untersuchungen des Bundeskartellamtes wenden rund 80
Prozent der mehrheitlich in kommunaler Hand befindlichen Unternehmen
die niedrige Sondervertragskonzessionsabgabe für Durchleitungen an,
bei den restlichen Unternehmen sind es rund 90 Prozent. "Woraus das
Bundeskartellamt hier die massive Behinderung durch kommunale
Unternehmen herleiten will, erschließt sich uns nicht", so
VKU-Hauptgeschäftsführer Reck. Das Ergebnis des Bundeskartellamtes
hätte zudem noch einmal danach überprüft werden müssen, ob sich die
geringeren Wechselquoten nicht auch aus der jeweiligen Größe des
Netzgebietes erklären lassen. Ohne diese Betrachtung sind die Zahlen
nach Ansicht des VKU nicht aussagekräftig.

Das Bundeskartellamt stellt in seinem Bericht weiter fest, dass
Haushaltskunden kommunalen Unternehmen eine höhere Loyalität
entgegenbringen, den sogenannten "Stadtwerkefaktor". "Anstatt diesen
Stadtwerkefaktor als einen Wettbewerbsparameter anzuerkennen, der auf
der Leistung der Stadtwerke, nämlich Vertrauensbildung und
Verlässlichkeit beruht, verfolgt das Bundeskartellamt weiterhin einen
"Feldzug" gegen kommunale Unternehmen (im Bereich Gas-KA,
Konzessionsvergabe, Kreislaufwirtschaft, Wasserversorgung), anstatt
die wirklichen Wettbewerbsprobleme im Energiebereich anzugreifen."

Erstaunlich sei zudem, so Reck, "dass das Bundeskartellamt trotz
der selbst erwähnten knappen Ressourcen Zeit für solche
Untersuchungen findet, zumal das OLG Düsseldorf, nach dessen
Auffassung diese Frage in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur
falle." Der VKU hatte bereits im letzten Jahr eine Neuregelung der
Konzessionsabgabenverordnung gefordert, die für alle Beteiligten
einfacher, handhabbarer und transparenter ist. Entsprechende
Vorschläge sind jedoch vom Bundeswirtschaftsministerium nicht
aufgegriffen worden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



Pressekontakt:
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin

Pressesprecher: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Stv. Pressesprecher: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
Fax: +49 30 58580-107
kolp@vku.de

Stv. Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de


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