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Armenbegräbnisse steigen um 64 Prozent in fünf Jahren: Ämter sparen bei Bedürftigen

Geschrieben am 26-04-2012

Hamburg (ots) - Innerhalb von fünf Jahren ist die jährliche Anzahl
der Empfänger von Sozialbestattungsleistungen in Deutschland um 64
Prozent gestiegen, so das Ergebnis einer aktuellen
Bestattungen.de-Analyse, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes
basiert. Die Zahlungen an Leistungsempfänger sind im gleichen
Zeitraum um rund 16 Prozent gesunken. Bedürftige erhalten immer
weniger Geld für die Bestattung eines Angehörigen.

Eine Sozialbestattung müssen Bedürftige beantragen, die die
Bestattungskosten für verstorbene Angehörige nicht zahlen können.
2006 übernahmen örtliche Sozialhilfeträger die Bestattungskosten für
13.808 Menschen. 2010 wurde bereits 22.651 Bundesbürgern die Zahlung
einer Sozialbestattung bewilligt. Im Vergleich zu 2006 bedeutet dies
einen Anstieg von über 64 Prozent.

Im gleichen Zeitraum ist die durchschnittliche Erstattung an
Leistungsempfänger um 470,- Euro auf 2.523,- Euro gesunken. Dies
entspricht einem Rückgang von 16 Prozent. "Für 2.500,- Euro inklusive
aller Kosten wie Friedhofsgebühren und Grabstein ist in den meisten
Städten kaum eine würdevolle Bestattung finanzierbar", so Fabian
Schaaf, Bestattungen.de-Geschäftsführer.

Bestattungen.de sieht die Entwicklung der sogenannten
Armenbegräbnisse kritisch. "Immer mehr Deutschen fehlt das Geld, um
die Bestattung eines Angehörigen zu bezahlen. Auch bei der Vorsorge
für die eigene Bestattung fehlt häufig die finanzielle Basis", sagt
Schaaf. Sozialämter können zudem die Auflösung einer vorhandenen
Bestattungsvorsorge verlangen, bevor Leistungen wie Hartz IV gezahlt
werden. "Ein einfaches Sparbuch ist zum Beispiel nicht vor Zugriffen
geschützt. Daher sollten sich Vorsorgende genau über Möglichkeiten
informieren, die nicht angetastet werden können", so Schaaf.

Neben finanziellen Vorsorgemöglichkeiten empfiehlt Bestattungen.de
eine kostenlose inhaltliche Bestattungsvorsorge, um die Wünsche für
den eigenen würdevollen Abschied festzuhalten. "Selbst bei
Sozialbestattungen sollten Sozialhilfeträger diese Wünsche
berücksichtigen, auch wenn dies nur in gewissen Grenzen möglich ist.
Am sichersten ist diese Vorsorge in Form einer Bestattungsverfügung",
so Schaaf.

Eine Bestattungsverfügung zum kostenlosen Herunterladen unter:
http://ots.de/mOxBs



Pressekontakt:
Christine Sollmann
Bestattungen.de
Heimhuder Str. 72, 20148 Hamburg

Telefon: 040-209311961
E-Mail: presse@bestattungen.de


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