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Armutsgefährdung und Einkommensungleichheit: Deutschland auch 2009 unter EU-Durchschnitt

Geschrieben am 27-03-2012

Wiesbaden (ots) - Armut und Einkommensungleichheit waren im Jahr
2009 - wie bereits in den Jahren zuvor - in Deutschland geringer
ausgeprägt als in der Europäischen Union insgesamt. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der
armutsgefährdeten Menschen in Deutschland bei 15,6 % der Bevölkerung
(siehe dazu die Pressemitteilung Nr. 406 vom 3. November 2011) und
damit um 0,8 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt von 16,4 %.

Eine Person ist nach EU-Definition armutsgefährdet, wenn sie nach
Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger
als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes,
in dem sie lebt, zur Verfügung hat. In Deutschland belief sich der
Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2009 für eine
alleinlebende Person auf 11 278 Euro im Jahr. Das entspricht rund 940
Euro pro Monat.

Deutschland schnitt auch im Vergleich zu den 17 Ländern des
Euroraumes besser ab: Hier betrug der Anteil armutsgefährdeter
Menschen 2009 insgesamt 16,1 %. Unter allen 27 EU-Staaten nahm
Deutschland 2009 einen Platz im Mittelfeld ein. Verglichen mit seinen
EU-Nachbarstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg,
Niederlande, Österreich, Polen und Tschechische Republik hatte
Deutschland jedoch einen hohen Wert: So war die
Armutsgefährdungsquote 2009 in fast allen Nachbarstaaten Deutschlands
geringer als hierzulande (zwischen 9,0 % in der Tschechischen
Republik und 14,6 % in Belgien). Lediglich in Polen war der Anteil
der armutsgefährdeten Bevölkerung mit 17,6 % höher als in
Deutschland.

Insgesamt wies im Jahr 2009 die Tschechische Republik mit 9,0 %
die niedrigste Armutsgefährdungsquote aller EU-Staaten auf, gefolgt
von den Niederlanden (10,3 %), der Slowakei (12,0 %), Österreich
(12,1 %) und Ungarn (12,3 %). Die höchsten Quoten ergaben sich für
Lettland (21,3 %), Rumänien (21,1 %), Spanien und Bulgarien (jeweils
20,7 %), Litauen (20,2 %) und Griechenland (20,1 %).

Die Ungleichheit der Einkommen, die als Verhältnis zwischen den
Einkommen der Bevölkerung im oberen und unteren Fünftel (20 %
einkommensstärkste beziehungsweise - schwächste Personen) der
Einkommensverteilung dargestellt wird, war in Deutschland 2009 wie
auch die Armutsgefährdungsquote geringer als im Durchschnitt der EU
(5,0) und des Euroraumes (4,9). Hierzulande lag das Einkommen der 20
% einkommensstärksten Personen insgesamt 4,5 Mal so hoch wie das der
einkommensschwächsten.

Die EU-Staaten mit den höchsten Armutsgefährdungsquoten hatten
2009 auch die stärkste Einkommensungleichheit: In Litauen war der
Wert mit 7,3 am höchsten, gefolgt von Lettland und Spanien (jeweils
6,9), Rumänien (6,0), Bulgarien (5,9) und Griechenland (5,6).

Diese Ergebnisse wurden aus der europaweit vergleichbaren Erhebung
EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions)
2010 ermittelt.

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat)
veröffentlicht und aktualisiert die Ergebnisse aus den jährlichen
EU-SILC- Erhebungen der Mitgliedstaaten sowie weiteren, an EU-SILC
teilnehmenden Staaten, regelmäßig in seiner Datenbank.

Ergebnisse aus der deutschen EU-SILC-Erhebung (LEBEN IN EUROPA)
sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch unter
www.destatis.de über die Themenseite des Statistischen Bundesamtes
erhältlich.

Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter
http://www.eds-destatis.de/ der Europäische Datenservice (EDS) zur
Verfügung.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:

Auskunftsdienst Wirtschaftsrechnungen und Zeitbudgets, Telefon:
(0611) 75-8880, www.destatis.de/kontakt

Erläuterungen zur Erhebung EU-SILC/ LEBEN IN EUROPA und zur
Berechnung der Armutsgefährdung:

EU-SILC (englisch: European Union Statistics on Income and Living
Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen,
Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in
allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische
Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und
Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit
2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt. Ein
Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die
Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der
armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur
Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen
Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des
Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2010 bezieht sich das
Haushaltseinkommen auf das Jahr 2009). Es setzt sich zusammen aus dem
Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit,
dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen
laufenden Transfers - wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe
oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen.
Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach
einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der
unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den
Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben
Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen. Die Äquivalenzskala
weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten
OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste
erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein
Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll,
der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14
Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht
0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14
Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare
Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert.
Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes
Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als
persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass
es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.
Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert)
verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach
aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen
Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt,
die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung.
60% dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für
Armutsgefährdung dar.



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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