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GEMA und Börsenverein des Deutschen Buchhandels jubeln zu früh

Geschrieben am 16-03-2012

Baar, Schweiz (ots) - Am 14. März 2012 hat das Hanseatische
Oberlandesgericht Hamburg in drei separaten Urteilen
Unterlassungsansprüche der GEMA sowie der Verlage Campus und De
Gruyter gegen RapidShare bestätigt. Sowohl der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels als auch die GEMA haben hierzu umgehend
"Jubelmeldungen" verfasst. Sie ignorieren dabei geflissentlich, dass
es als unprofessionell gilt, ein Urteil zu bewerten, bevor die
schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Denn erst daraus lässt sich
ablesen, welche Partei ein Urteil tatsächlich als Erfolg feiern kann.

Allerdings hat inzwischen das OLG Hamburg eine Pressemitteilung
veröffentlicht, in der ein möglicher Grund für das hektische Vorgehen
der Parteien erkennbar ist: Denn das Gericht ist in den vorliegenden
Fällen von seiner bisherigen Haltung abgewichen, wonach das
Geschäftsmodell von RapidShare nicht von der Rechtsordnung gebilligt
sei. Auch hat das Gericht erstmals anerkannt, dass Dateien erst dann
"öffentlich zugänglich" werden, wenn die Links durch den Benutzer im
Internet veröffentlicht werden. Aus der bislang abweichenden
Einschätzung hatten sich in der Vergangenheit massive Pflichten
bereits beim Upload einer Datei ergeben. Dementsprechend sieht das
Gericht die Verpflichtung von RapidShare nun vor allem darin, das
Problem der Piraterie dort zu bekämpfen, wo illegale Dateien
tatsächlich verbreitet werden, nämlich auf den einschlägigen
Link-Seiten. Genau das tut RapidShare bereits seit Jahren.

Alexandra Zwingli, CEO von RapidShare: "Im Detail äußern wir uns
natürlich erst, wenn uns der vollständige Text vorliegt. Ich bin aber
überzeugt, dass unser erprobtes Vorgehen gegen
Urheberrechtsverletzungen der richtige Weg ist, und ich freue mich,
dass uns das jetzt gemäß der Pressemitteilung des Gerichts sogar vom
OLG Hamburg bestätigt wird. Das zeigt, dass wir nicht nur im
technologischen, sondern auch im rechtlichen Bereich der Pionier der
Cloud-Storage-Branche sind."

RapidShare AG

Auf www.rapidshare.com kann jeder Internetnutzer große Datenmengen
schnell, problemlos und sicher speichern und verwalten. Dank
innovativer Lösungen und erstklassigem Service ist RapidShare einer
der weltweit führenden Anbieter von Online-Speicherdienstleistungen.
Millionen von Kunden nutzen täglich den Service des Unternehmens. Die
RapidShare AG wurde im Jahr 2006 von Christian Schmid gegründet und
hat ihren Sitz in Baar, Schweiz. Knapp 60 Mitarbeiter sind für die
RapidShare AG tätig.



Pressekontakt:
Thomas Dreiling
+49-69-6612456-8332
press@rapidshare.com


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