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Hanseatisches Oberlandesgericht gibt GEMA recht

Geschrieben am 15-03-2012

München (ots) - Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil
vom 14. März 2012 ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 12. Juni 2009 zu Gunsten der GEMA bestätigt. Dem Sharehoster
RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern bestimmte
Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen
Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen.

Das Urteil bestätigt, dass RapidShare wirksame Maßnahmen gegen die
Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss. Die von RapidShare bislang
getroffenen Maßnahmen wurden für nicht ausreichend gehalten.
Insbesondere reicht es nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der
Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr ist RapidShare verpflichtet,
darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der
Rechtsverletzung verhindern.

Das Verfahren soll klären, welche Verpflichtungen ein
Online-Speicherdienst gegenüber Rechteinhabern hat, deren Werke
massenhaft illegal zur Verfügung gestellt werden. Die Bestätigung des
erstinstanzlichen Urteils ist daher ein wegweisender Schritt
bezüglich der Haftung von Internetplattformen wie RapidShare. Solche
Plattformen speichern Inhalte anonymer Nutzer kostenlos ab und
ermöglichen Dritten den Zugriff auf sie über Links, die sich
massenhaft verbreiten lassen. Mit diesen Inhalten erzielen die
Plattformbetreiber finanziellen Profit.

Mit der Entscheidung im Verfahren der GEMA erging gleichzeitig ein
entsprechendes Urteil in zwei parallelen Verfahren. RapidShare wird
untersagt, Buchverlags-Repertoire der Buchverlage Campus und Walter
de Gruyter (unterstützt durch den Börsenverein des Deutschen
Buchhandels) zur Verfügung zu stellen.

RapidShare ist mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien,
500.000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern
täglich einer der weltweit größten Sharehoster. Über den Dienst wird
Nutzern der Bezug illegaler Inhalte in großem Umfang ermöglicht. Der
den Rechteinhabern dadurch entstehende Schaden ist immens.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie
von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist
weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.



Pressekontakt:
Bettina Müller, Ltg. Marketing & Kommunikation
E-Mail: bmueller@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426


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