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Wissenschaftler kritisiert gravierende Mängel im KTBL-Gutachten: "Frist bis 2023 für Kleingruppe ist deutlich zu kurz bemessen"

Geschrieben am 28-02-2012

Berlin (ots) - Aus Sicht der Wissenschaft weist die Stellungnahme
des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)
zur betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer in der Kleingruppenhaltung
derart gravierende Mängel auf, dass die auf dieser Grundlage
geforderte Übergangsfrist bis zum Jahr 2023 für die bestehenden
Kleingruppenhaltungen "deutlich zu kurz bemessen" ist. Zu diesem
Schluss kommt Prof. Dr. Hans-Wilhelm Windhorst vom Institut für
Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA)
der Universität Vechta nach genauer Analyse der Stellungnahme.

"Das KTBL lässt wesentliche kalkulatorische Größen einer
sorgfältigen betriebswirtschaftlichen Berechnung gänzlich außer
Acht", kritisiert Windhorst unter anderem die fehlende
Berücksichtigung von Kosten für Sortierung oder Verpackung der Eier.
Darüber hinaus gehe das KTBL-Gutachten wiederholt von falschen
Annahmen aus: So spiegele der von den Verfassern angenommene
Eierpreis von 8 bis 9 Cent eine "absolut unrealistische
Erlössituation" wider. Laut Marktinfo Eier & Geflügel (MEG) hätten
die erzielbaren Erlöse für unsortierte Ware im Mittel der Jahre 2008
bis 2010 bei lediglich 6 bis 7 Cent gelegen.

Äußerst bedenklich sei auch, dass die sich abzeichnende
Entwicklung bei den Weltmarktpreisen für Futterkomponenten in den
Kalkulationen gar nicht berücksichtigt worden sei. Ausgehend von
diesen handwerklichen Fehlern zieht Windhorst die Aussagekraft der
gesamten Untersuchung in Zweifel:

"Wenn in einem Gutachten dieser Tragweite von einer Reihe
offensichtlich falscher Annahmen ausgegangen wird, können die daraus
gezogenen Schlussfolgerungen nicht richtig sein." Entsprechend
enttäuscht reagieren Leo Graf von Drechsel als Präsident des
Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und Dr. Bernd
Diekmann als Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsches Ei (BDE) auf
die verunglückte Ausarbeitung des KTBL.

"Als Argumentationsgrundlage zur Bemessung der Übergangsfristen
für die Kleingruppenhaltung taugt diese KTBL-Stellungnahme jedenfalls
nicht", fordern Graf Drechsel und Diekmann mit Nachdruck von allen
Beteiligten, das Gutachten in der aktuellen politischen Diskussion
unberücksichtigt zu lassen. Auf die Ausarbeitung des KTBL gestützt
hatten sich insbesondere die Bundesländer Niedersachsen und
Rheinland-Pfalz, die in ihrem Antrag an den am kommenden Freitag (2.
März) tagenden Bundesrat Übergangsfristen für bestehende
Kleingruppenhaltungen bis lediglich zum Jahr 2023 fordern.

"Dieser Forderung ist mit dem Nachweis der handwerklichen Fehler
der KTBL-Studie der Boden entzogen", stellt Graf Drechsel fest.
Diekmann ergänzt mit bitterem Unterton: "Man kann sich des Eindrucks
nicht erwehren, dass sich die Politik vorsätzlich und vorschnell
eines unzureichenden Gutachtens bedient, um sich selbst an einer
seriösen und fundierten Entscheidungsfindung vorbeizumogeln."

In diesem Kontext betont die deutsche Geflügelwirtschaft abermals
ihre Kompromissbereitschaft. Auch wenn der ursprünglich von
Bundesministerin Ilse Aigner vorgelegte Verordnungsentwurf eine Frist
bis Ende 2035 vorgesehen habe, sei die deutsche Eierwirtschaft für
einen realistischen Mittelweg offen. 2023 sei allerdings keinesfalls
der richtige Weg: "Die Politik darf die Familien deutscher
Legehennenhalter, die in diese moderne Haltungsform investiert haben,
nicht bestrafen", sagt ZDG-Präsident Graf Drechsel. BDE-Vorsitzender
Diekmann fügt hinzu: "Es ist bedauerlich, dass sich Deutschland ohne
Not von diesem guten und tiergerechten System verabschiedet."



Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Christiane Riewerts
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Tel. 030 288831-40
Fax 030 288831-50
E-Mail: c.riewerts@zdg-online.de
Internet: www.zdg-online.de


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